Seniorenwegweiser für die Stadt Wesel

11 rechtliche Betreuung nach § 1896 BGB eingerichtet werden. Falls eine Vertretung durch eine Vorsorgevollmacht sichergestellt ist, entfällt in der Regel die Notwendigkeit für eine Betreuungseinrichtung. Die Betreuungsbehörde ist bei allen gerichtlichen Betreuungsverfahren beteiligt. Die Betreuungsbehörde fertigt auf Anfrage des Betreuungsgerichtes Stellungnahmen zur Notwendigkeit und Umfang einer rechtlichen Betreuung an und schlägt geeignete Betreuer*innen vor. Zusammen mit den Betreuungsvereinen werden ehrenamtliche Betreuer*innen gewonnen, beraten und begleitet. Hierzu findet regelmäßig jeden letzten Mittwoch eines Monats ab 16:30 Uhr im St.-Bonifatius-Haus am Bahnhof Wesel (Franz-Etzel-Platz 15, 46483 Wesel) ein Gesprächskreis der ehrenamtlichen Betreuer*innen statt. Betreuungsbehörde Stadt Wesel Team 52 Sozialpädagogische Fachdienste Herzogenring 34, 46483 Wesel Zimmer 205 – 208 betreuungsstelle@wesel.de www.wesel.de/gesellschaft-bildung/betreuungsstelle Frau Bogner Tel.: 0281 2032483 Frau Egink Tel.: 0281 2032489 Frau Reimer Tel.: 0281 2032408 Frau Schulze-Neinhuis Tel.: 0281 2032493 Wenn Sie außerhalb der Sprechstunden zu einem Mitglied des Integrationsrates Kontakt aufnehmen möchten, setzen Sie sich bitte mit der Geschäftsstelle in Verbindung. Geschäftsstelle Tel.: 0281 2032371 Büro Integrationsrat Tel.: 0281 2032667 oder per E-Mail: integrationsrat@wesel.de Bitte beachten Sie auch die mehrsprachigen Informationen ab Seite 76. Betreuungsbehörde – Rechtliche Betreuung nach dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) Die Unterstützung der Betreuungsbehörde ist gefragt, wenn infolge von Unfall, Krankheit, Behinderung oder Alter eine rechtliche Vertretung benötigt wird. Betroffene, Angehörige und interessierte Bürger*innen werden ausführlich zu ihren Fragen zum Betreuungsrecht, zu laufenden Betreuungsverfahren und zu Vorsorgemöglichkeiten beraten. Zu der Beglaubigung einer Vollmacht sind die Personalausweise der Betroffenen sowie der zu bevollmächtigenden Person mitzubringen. Es fällt pro Vollmacht eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro an, welche bei dem Termin zu entrichten ist. Zur Wahrung der Interessen von Erwachsenen, die wegen einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung (vollständig oder teilweise) nicht mehr in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, kann vom Betreuungsgericht (eine Abteilung beim Amtsgericht)

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