Seniorenwegweiser für die Stadt Wesel

18 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII Die Grundsicherung ist eine soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellen soll. Die Inanspruchnahme von Grundsicherung setzt voraus, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Einkommen und Vermögen bestreiten können. Hilfe zum Lebensunterhalt Wenn Ihr eigenes Einkommen und Vermögen für die Dinge des täglichen Lebens nicht ausreicht, erhalten Sie Hilfe zum Lebensunterhalt. Außerdem können Sie einmalige Beihilfen beantragen für die Erstausstattung der Wohnung oder Bekleidung. Zudem gibt es in bestimmten Fällen Mehrbedarfszuschläge. Hilfe im Haushalt Benötigt ein älterer oder erwerbsunfähiger Mensch nur für einzelne hauswirtschaftliche Tätigkeiten eine Haushaltshilfe und ist kein grundpflegerischer Bedarf gegeben, können die Kosten bei geringem Einkommen ggf. vom Fachbereich Soziales, Integration und Wohnen übernommen werden. Auskunft erteilt der Fachbereich Soziales, Integration und Wohnen Herzogenring 34, 46483 Wesel Team Soziale Hilfen/Seniorenbüro, Zimmer 128 Frau Adams-Bruns Tel.: 0281 2032265 Frau Reder Tel.: 0281 2032369 team64@wesel.de Offene Sprechzeiten: Mo. – Fr. 08:30 – 10:00 Uhr Hilfe in besonderen Lebenslagen In bestimmten Lebenssituationen kann eine entsprechende Hilfe für besondere Lebenslagen gewährt werden, die ebenfalls einkommens- und vermögensabhängig ist. II. Finanzielle Hilfen

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