Seniorenwegweiser für die Stadt Wesel

73 men. Eine Betreuungsverfügung dient dazu, eine Person des Vertrauens auszuwählen, die im Falle der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung als ausführende Person dient. Eine Eintragung der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung kann bei der Bundesnotarkammer im Vorsorgeregister erfolgen. Mit einer Patientenverfügung kann im Falle einer späteren Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festgelegt werden, ob in bestimmte Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe eingewilligt werden soll oder nicht. Beratung erhalten Sie bei: Betreuungsbehörde Stadt Wesel Team 52 – Sozialpädagogische Fachdienste Herzogenring 34, 46483 Wesel Zimmer 205 – 208 betreuungsstelle@wesel.de www.wesel.de/gesellschaft-bildung/betreuungsstelle Ansprechpartnerinnen Frau Bogner Tel.: 0281 2032483 Frau Egink Tel.: 0281 2032489 Frau Reimer Tel.: 0281 2032408 Frau Schulze-Neinhuis Tel.: 0281 2032493 Selbsthilfegruppen Menschen, die in gleicher Weise von einem Problem oder einer Krankheit betroffen sind, haben sich zu Selbsthilfegruppen zusammengeschlossen. Informationen erhalten Sie bei der Selbsthilfe-Kontaktstelle Kreis Wesel des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Viktoriastraße 10, 46483 Wesel Tel.: 02841 900016 2. Etage selbsthilfe-wesel@paritaet-nrw.org www.selbsthilfe-wesel.de Öffnungszeiten Wesel: jeden 2. und 4. Dienstag im Monat 14:00 – 17:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Menschen, die nicht mehr selbst für sich entscheiden können, können von einer rechtlichen Betreuung bzw. einem frühzeitig eingerichteten Bevollmächtigten im Rahmen einer Vorsorgevollmacht vertreten werden. Oberstes Ziel ist dabei, den betreuten Menschen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Eine rechtliche Betreuung bzw. ein/e Bevollmächtigte*r hilft Ihnen notwendige Hilfen zu installieren, Ihre Rechte durchzusetzen und zu erhalten. Mit einer Vorsorgevollmacht/Vollmacht kann eine Person des Vertrauens dazu bevollmächtigt werden, bestimmte rechtliche Angelegenheiten zu regeln, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Eine Beglaubigung wird durch die Betreuungsbehörde vorgenom-

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