Älter werden in Wetzlar

Wohnen Das Gutachten bildet die Grundlage für die Entscheidung, in welchem Umfang die Pflegekasse und gegebenenfalls das Sozialamt Leistungen übernehmen. Die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) ist eine Leistung zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand aus eigenen Kräften und Mitteln (Einkommen und Vermögen) nicht sicherstellen können. Anträge und Auskünfte erhalten Sie bei: Stadt Wetzlar Sozialamt, Team Heimpflege Rita Blüder und Gabriele Arnold Zimmer 51 und 66 Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar Telefon: 06441 99-5051 und 06441 99-5066 E-Mail: heimpflege@wetzlar.de Servicezeiten: Montag 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr Dienstag geschlossen und nach Vereinbarung Mittwoch 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr Donnerstag nach Vereinbarung und 14.00 – 17.00 Uhr Freitag 08.00 – 12.00 Uhr ► Vollstationäre Einrichtungen in Wetzlar Alloheim Seniorenresidenz „Casino Wetzlar“ Kalsmuntstraße 68 – 74, 35578 Wetzlar Telefon: 06441 2103-0, Mobil: 0160 90858484 Fax: 06441 2103-100 E-Mail: wetzlar-casino@alloheim.de Internet: www.alloheim.de J J Pflegeplätze „Junge Pflege“ (18 und 65 Jahre) ab PG 4 J J Wohnungen mit Service (siehe Seniorenwohnanlagen)

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