Seniorenratgeber Älter werden im Lahn-Dill-Kreis

14 • Christian Eichmann (Nordkreis) Telefon: 06441 407 8253 E-Mail: christian.eichmann@lahn-dill-kreis.de 1.2.2 Betreutes Wohnen und Senioren­ wohnanlagen im Lahn-Dill-Kreis Nicht alle Menschen wollen oder können im Alter in ihrer bisherigen Wohnumgebung bleiben. Mit dem Ende der Berufstätigkeit bietet sich für viele die Möglichkeit zur Neuorientierung. Die Kinder sind erwachsen und stehen auf eigenen Füßen. Das Haus oder die Wohnung sind zu groß oder zu arbeitsintensiv geworden. Viele Seniorinnen und Senioren sind gesund- heitlich fit und haben noch viele gute Jahre vor sich. Sie wollen nicht warten, bis sie auf Hilfe angewiesen sind, sondern sorgen schon im Hinblick auf eine kommende Hilfebedürftigkeit vor. Unter dem Begriff Betreutes Wohnen werden meist kleinere Wohneinheiten für Alleinlebende oder Paare angeboten, die barrierefrei gestaltet undmöglichst funk- tional ausgestattet sind. Die Wohnungen sind in einem Haus oder in einer Wohnanlage zusammengefasst. Die angebotenen Betreuungsleistungen, für die monatlich eine Pauschale erhoben wird, sind im Einzelnen sehr unterschiedlich. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld genau zu erkundigen, welche Leistungen ein Angebot umfasst. (höchstens jedoch 12.500 Euro) für den behinderten­ gerechten Umbau selbst genutzten Wohneigentums zu beantragen. Zum förderfähigen Personenkreis zählen nicht ausschließlich Menschen mit einer anerkannten Behinderung, sondern auch solche, die seitens der Pflege- kassen als pflegebedürftig eingestuft wurden. Lahn-Dill-Kreis – Abteilung Bauen und Umwelt Wohnungsbauförderstelle Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar Telefon: 06441 407 1752 E-Mail: evi.driesen@lahn-dill-kreis.de Wenn bei älterenMenschenmit einer wesentlichen Behin- derung ein behindertengerechter Umbau geplant wird, besteht die Möglichkeit, ebenfalls vor Beginn der Bau- maßnahme prüfen zu lassen, ob eine Kostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe möglich ist. Die Kostenübernahme ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der betroffenen Person. Zuständig für die Prü- fung ist Lahn-Dill-Kreis Fachdienst Hilfen für Menschen mit Behinderung Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar Ansprechpartner*innen • Jennifer Schramm (Südkreis) Telefon: 06441 407 1381 E-Mail: jennifer.schramm@lahn-dill-kreis.de

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