Älter werden in der Gemeinde Wiefelstede

27 Finanzielle Hilfen Ansprechpartner: Landkreis Ammerland – Wohngeldstelle Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede Telefon: 04488 56-1630, -1640, -1650, -1660 Unterstützung durch Sozialhilfe Sozialhilfeleistungen werden immer nachrangig ge- währt. Vorab sind alle Leistungen anderer Träger (Kran- kenkassen, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Ar- beitslosen- und Rentenversicherung etc.) in Anspruch zu nehmen. Eigene Leistungen oder die Hilfe der Familie sind vorrangig. Wo diese Hilfen nicht möglich sind, er- hält der Bedürftige Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Be- willigung ist immer eine Einzelfallentscheidung. Ansprechpartner: Gemeinde Wiefelstede, Fachdienst Soziale Hilfen Kirchstr. 10, Zimmer 1 – 3 Telefon: 04402 965-251, -252, -253, -257, -258 Grundsicherung Zum 01.01.2003 wurde die Grundsicherung als neue – einkommens- und vermögensabhängige – soziale Leis- tung für Rentner und erwerbsgeminderte Personen ein- geführt. Anspruchsberechtigt nach dem SGB XII Kap. 4 sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder älter als 18 Jahre und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Kinder bzw. Eltern wer- den grundsätzlich nicht zum Unterhalt herangezogen. Verfügt jedoch ein Kind oder verfügen die Eltern über ein steuerrechtliches Gesamteinkommen von mehr als 100.000,00 € wird ein Unterhaltsanspruch geprüft. Grundsicherung wird nur auf Antrag ab dem Beginn des Antragsmonats und im Regelfall für die Dauer eines Jah- res gewährt. Es wird zunächst einmal ein Bedarf festgelegt, der Fol- gendes umfasst: • den für den Anspruchsberechtigten jeweils maßge- benden Regelbedarf nach dem SGB XII (z. Zt. für al- leinstehende Personen 432,00 € / Stand 01.01.2020) • die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, sofern sie zu zahlen sind. • Ggf. Mehrbedarfe Von diesem Bedarf werden das eigene Einkommen sowie das Einkommen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners abgezogen. Die Differenz wird als Grundsicherung gezahlt. Übersteigt das Einkommen den Grundsicherungsbedarf, kommt eine Leistung nicht in Frage. Ansprechpartner: Gemeinde Wiefelstede, Fachdienst Soziale Hilfen Kirchstr. 10, Zimmer 1 – 3 Telefon: 04402 965-252, -253, -257, -258 Bewohner von Heimen und sonstigen vollstationären Einrichtungen stellen den Antrag bitte beim Landkreis Ammerland Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede Ansprechpartnerin: Frau Wolff, Telefon: 04488 56-1270

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