Bestattungen in Wiesbaden

Bestattungen in Wiesbaden LANDESHAUPTSTADT 19 Vorgaben für Grabmale und Grabgestaltung In allen Bereichen des Nordfriedhofs und in den denkmalgeschützten Friedhofsabteilen, die etwa 40 Prozent der gesamten Wiesbadener Fried­ hofsflächen ausmachen, gelten die besonderen Gestaltungsvorschriften der Landesdenkmalbehörde. Die Vorschriften sind seit 1996 mit dem § 25 Bestandteil der städtischen Friedhofssatzung und werden auf der Website www.friedhoefe-wiesbaden.de als Download angeboten. Die Satzung kann auch in den örtlichen Friedhofsverwaltungen einge­ sehen und bei Bedarf beim Grünflächenamt angefordert werden. Paten für denkmalgeschützte Grabstätten Paten gesucht Historische oder künstlerisch wertvolle Grabmale befinden sich oft nicht mehr in Familienbesitz und es gilt, sie dennoch zu erhalten und zu pflegen. Seit 1991 praktiziert die Landeshauptstadt Wiesbaden mit Erfolg ein Patenschaftsmodell für Grabstätten, die denkmalgeschützt sind und deren Nutzungsrecht abgelaufen ist. Als Pate sorgen Sie für die Sicherung des historischen Grabmals und für die eventuell anfallende Restaurierung. Bei Abschluss eines Patenschaftsvertrages gehen das Grabmal und die baulichen Anlagen in das Eigentum des Paten über. Der Erwerb eines Patengrabes, d. h. der Erwerb der Rechte an der Nutzung, erfolgt meistens erst, wenn ein Sterbefall vorliegt. Kommt es nun zu einem Sterbefall, kann das Nutzungsrecht an der Grab­ stätte durch den Paten – meist für die Zeit von 30 Jahren – erworben werden. Dies muss also nicht sofort nach Abschluss des Patenschafts­ vertrages geschehen. Die Gebühr wird hierbei abhängig von der Grabgröße um 25 – 50 Prozent reduziert. Die komplette Grabanlage (Denkmal, Pflanzung, Einfriedung) steht im Zusammenhang mit den vormals Bestatteten. Deren oder dessen Name und Daten sollen auch weiterhin am Grabmal zu finden sein. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, eine zusätzliche Beschriftung anzubringen. Eine Verlängerung nach Ablauf der 30 Jahre ist möglich. Bislang wurden Patenschaften für über 160 Grabstätten übernommen, alleine 120 davon befinden sich auf dem Nordfriedhof. Bei Fragen zu Patengräbern sprechen Sie bitte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Grünflächenamtes (Telefon: 0611 31-2993) oder des Bau- aufsichtsamts / UntereDenkmalschutzbehördeundDenkmalpflege(Telefon: 0611 31-6492) an. Auf Friedhöfen und in Friedhofsbereichen ohne besondere Gestaltungs­ vorschriften besteht ein größerer gestalterischer Spielraum. Die Unfall­ verhütungsvorschriften müssen selbstverständlich eingehalten werden. Handwerkliche Grundlage ist in jedem Fall die „Technische Anleitung Standsicherheit von Grabmalanlagen” der Deutschen Naturstein Aka­ demie e.V. Für Fragen rund um die Gestaltung der Grabmale bietet die Friedhofs­ verwaltung unter der Telefonnummer 0611 31-2993 eine Fachberatung an.

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