Bestattungen in Wiesbaden

Ihr Begleiter durch Wiesbadens Friedhofskultur www.wiesbaden.de 4 im trauerfall ... befinden sich die Hinterbliebenen in der Regel in einer Lage, die vom Schmerz um den Verlust eines nahe stehenden Menschen geprägt ist. In dieser Situation müssen Angehörige jedoch dringende Entscheidungen treffen und kurzfristig verschiedenartige Aufgaben wahrnehmen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, dass es qualifizierte Bestattungsunternehmen als ihre eigentliche Aufgabe ansehen, den Hinterbliebenen in dieser schwie­ rigen Situation hilfreich zur Seite zu stehen. Die Bestattungsunternehmen können, entsprechend den an sie gerichteten Wünschen, die Ausrichtung der Bestattung übernehmen und auch alle erforderlichen Formalitäten bei Behörden, Kirchengemeinden und der Friedhofsverwaltung abwickeln. Vorausschauend ... helfen Sie denjenigen, die einmal um Sie trauern werden – tragen Sie Sorge dafür, dass wichtige Unterlagen leicht gefunden werden können. Teilen Sie ihnen vielleicht auch mit, welche Vorstellungen Sie selbst von Ihrem „Ableben” haben und wie die Formalitäten geregelt werden sollen. Erklären Sie Ihren Vertrauten, was Sie sich wünschen und wie diese Ihrer gedenken sollen. Formalitäten und Bestattungsvorbereitungen, die im Trauerfall erledigt werden müssen Was muss umgehend geregelt werden? • Den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Im Krankenhaus oder Heim wird dies ohne Zutun der Angehörigen veranlasst. • Ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Der Bestatter wird mit Ihnen alles besprechen und für Sie alles Notwendige regeln. Der Bestatter kann auch einen Teil der nachfolgenden Aufgaben übernehmen, wenn Sie das mit ihm so vereinbaren. • Bestattungsform und Grab festlegen (zum Beispiel Erd- oder Feuer­ bestattung,Wahl- oder Reihengrab). Beratung erhalten Sie beim Bestat­ tungsbüro des Amts für Grünflächen, Landwirtschaft und Forsten und beim Personal auf dem jeweiligen Friedhof. • Termin festlegen mit Friedhofsverwaltung und Kirche für Trauerfeier und Beerdigung • Angehörige und nahe Freunde benachrichtigen und eventuell um Hilfe bitten • Traueranzeige verfassen und bei der Zeitung aufgeben • für Trauermahl gegebenenfalls Räumlichkeiten reservieren • an Trauerkleidung denken Mit den nachfolgenden Aufgaben werden die Trauernden üblicherweise einen Bestatter beauftragen: • Die Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen. (Wenn die Hinterbliebenen diese Aufgabe persönlich übernehmen, sind die Informationen im nachfolgenden Absatz nützlich.) • Sarg und Ausstattung auswählen • Bestattungsablauf besprechen sowie Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Nachruf festlegen, musikalische Umrahmung, Dekoration, Kondolenz­ listen etc.). Für eine kirchliche Bestattung finden Sie weitere Hinweise im Kapitel „Kirchliche Beerdigung und Trauerfeier”. Falls der Verstorbene keiner Religionsgemeinschaft (mehr) angehörte, vermittelt das beauf­ tragte Bestattungsbüro auf Wunsch einen Trauerredner. Anzeige beim Standesamt Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Im Alten Rathaus am Schlossplatz in Wiesbaden befindet sich das zentrale Standesamt. Die Sterbefallbeurkundung erfolgt im 2. Obergeschoss, Zimmer 25

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