Bestattungen in Wiesbaden

Bestattungen in Wiesbaden LANDESHAUPTSTADT 7 Kirchliche Beerdigung und Trauerfeier Die Pfarrerinnen und Pfarrer der Kirchen in Wiesbaden haben traditionell die Aufgaben, Menschen in Trauer seelsorgerlich zu betreuen und die Verstorbenen auf ihrem letzten Weg zu begleiten. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen oder zur Katholischen Kirche können Angehörige durch die Meldedatei bzw. durch die Heirats- und Familienbücher beim Standesamt nachweisen, sie wird dann in die Sterbeurkunde eingetragen. Die nächsten Angehörigen können auf direktem Wege oder über den Be­ statter mit den zuständigen Seelsorgern Kontakt aufnehmen, um ein Ge­ spräch zur Vorbereitung der kirchlichen Trauerfeier zu vereinbaren. Wenn Sie nicht sicher sind, welches Pfarramt für die kirchliche Bestattung und Trauerfeier zuständig ist, können Sie dies beim Bestatter erfragen oder unter den Einträgen im Telefonbuch „Kirchen” nachschlagen. Gerne gehen die Pfarrerinnen und Pfarrer auf Ihre Wünsche hinsichtlich der Auswahl von Texten für die Traueransprache und der Musik ein. Die Trauerfeier und die Aussegnung am Grab erfolgt nach einem in der jewei­ ligen Kirche gebräuchlichen Ablauf (Liturgie). Islamische Bestattungen in Wiesbaden Wiesbaden ist eine multikulturelle und multireligiöse Stadt, in der Men­ schen aus aller Welt eine Heimat gefunden haben. Vielzählige kulturelle und religiöse Traditionen prägen heute die Stadtgemeinschaft. Das Grund­ gesetz garantiert uns allen die Religionsfreiheit. Auch im Sterbefall sollen individuelle religiöse Vorschriften und Gebote berücksichtigt werden. Muslimischen Bürgerinnen und Bürgern bietet die Stadt Wiesbaden bereits seit 1992 Bestattungen für Muslime auf dem Südfriedhof an. Seit 2013 ermöglicht das Hessische Friedhofsgesetz eine sarglose Bestattung. Auf Antrag kann nun in Wiesbaden eine Bestattung im Leichentuch durch ein Bestattungsunternehmen durchgeführt werden. Eine Verkürzung der in Hessen üblichen Bestattungsfrist von 48 Stunden auf 24 Stunden kann ebenfalls auf Antrag unter bestimmten Vorausset- zungen ermöglicht werden. Bitte wenden Sie sich dafür an die Ordnungs- behörde für Leichenwesen, diese ist dem Ordnungsamt der Landeshaupt- stadt Wiesbaden angegliedert. Rituelle Waschungen Auf Wunsch können auf dem Südfriedhof rituelle Waschungen des Leich­ nams nach den islamischen Reinheitsgeboten vorgenommen werden. Dafür steht ein speziell ausgestatteter Raum zur Verfügung. Benutzung der Trauerhalle Südfriedhof Sie können auf dem Südfriedhof in Wiesbaden die Trauerhalle für das Totengebet benutzen. Abholung und Aufbewahrung Bei der Beauftragung des Bestattungsunternehmens entscheiden die Angehörigen, ob sie eine Bestattung in Wiesbaden oder eine Überführung des Leichnams ins Herkunftsland wünschen. Entscheidet sich die Familie für eine Bestattung in Wiesbaden, kann eine Bestattung (auch sarglos möglich) auf dem muslimischen Abteil des Südfriedhofes, der nach Mekka ausgerichtet ist, erfolgen. Reihengrabstätten oder Wahlgrabstätten Auf dem islamischen Friedhofsteil auf dem Südfriedhof werden, wie auf allen anderen Friedhöfen im Stadtgebiet, Reihen- und Wahlgrabstätten für Erdbestattungen zur Verfügung gestellt. Bei Reihengrabstätten beträgt die Nutzungsdauer 30 Jahre und ist nicht verlängerbar. Danach wird die Grab­ stätte mit einem anderen muslimischen Verstorbenen neu belegt. Bei Wahlgrabstätten können die Angehörigen das Grab selber aussuchen. Die Nutzungsdauer beträgt bei der Erstbelegung 30 Jahre und kann von den Angehörigen immer wieder verlängert werden. Alle Grabstätten im muslimischen Abteil sind nach Mekka ausgerichtet.

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