Was? Wer? Wo? Angebote für Wiesbadener Seniorinnen & Senioren 2020/2021

100 Trauerbegleitung und Hospiz Vorsorge für das Lebensende: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Palliativpass Viele Menschen regeln zu Lebzeiten ihr Erbe. Ebenso soll- ten sie die gewünschte Versorgung bei schwerer Krank- heit und am Lebensende klären. Das ist in Form einer INFOBOX Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) In der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung steht die Linderung der Schmerzen und anderer Symp­ tome schwerstkranker Menschen im Vordergrund. In Abstimmung mit dem Hausarzt versorgt und unter- stützt das Palliative Care Team Patienten und deren Angehörige zu Hause, im Heim oder im Hospiz und ist jeden Tag des Jahres 24 Stunden ruf- und einsatzbe- reit, um ein Leben in Würde bis zuletzt zu ermöglichen. ZAPV–Palliative Care Team Wiesbaden (SAPV) Langenbeckstr. 9, 65189 Wiesbaden Telefon: 0611 44754470 E-Mail: info@zapv.de Internet: www.zapv.de https://www.facebook.com/zapv.wiesbaden Patientenverfügung möglich. Sie legt in guten Zeiten fest, welche medizinischen Maßnahmen (Magensonde, Wie- derbelebung etc.) infrage kommen, wenn der Betroffene durch eine Hirnfunktionsstörung (Schlaganfall, Demenz etc.) zu keiner Entscheidung mehr in der Lage ist. Wichtig ist, dass der Verfasser keine konkreten Erkrankungen, sondern seinen Krankheitszustand beschreibt, in dem er seinen Willen beachtet wissen will. Hierzu sind Vordrucke erhältlich, die alle wichtigen Aspekte berücksichtigen. Sinnvoll ist es außerdem, einen vertrauten Menschen mit einer Vorsorgevollmacht zu beauftragen. Er vertritt den kranken Menschen im Sinne der Patientenverfügung, wenn dieser nicht mehr für sich sprechen kann. Patienten- verfügung und Vorsorgevollmacht müssen schriftlich vor- liegen, eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig. Ein Palliativpass hingegen legt die gewünschte Versor- gung eines Schwerstkranken im medizinischen Notfall fest. Er kommt meist erst zur Geltung, wenn mehr als eine schwere Krankheit vorliegt und der Betroffene nicht mit der Maximalmedizin (Reanimation, Krankenhaus- versorgung etc.) behandelt werden möchte. Alternativ kann eine Palliativversorgung eingeleitet werden. Der Hausarzt berät, wann ein Palliativpass infrage kommt. Er unterschreibt ihn auch gemeinsam mit seinem Patienten oder dem Vorsorgebevollmächtigten, damit er Gültigkeit erlangt. Dr. med. Thomas Nolte Palliativarzt und Schmerztherapeut ZAPV–Zentrum für ambulante Palliativversorgung Palliative Care Team Wiesbaden (SAPV) Telefon: 0611 4475 4470 E-Mail: info@zapv.de Internet: www.zapv.de https://www.facebook.com/zapv.wiesbaden © pixabay.com

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