Was? Wer? Wo? Angebote für Wiesbadener Seniorinnen & Senioren 2020/2021

Seniorenbeirat Wiesbaden 39 haben Sie ein Mitspracherecht. Beispielsweise können Sie den Wunsch äußern, durch einen Angehörigen betreut zu werden. Die Betreuungsverfügung stellt eine Möglichkeit dar, für den Fall einer zukünftigen Betreuung Vorsorge zu treffen. Durch die Betreuungsverfügung wird das Betreuungs- gericht dazu verpflichtet, die Vorschläge in der Betreu- ungsverfügung zu berücksichtigen. Die Verfügung kann festlegen, wer zum Betreuer bestellt werden soll und wer davon ausgeschlossen sein soll. Zudem kann im Inhalt der Betreuungsverfügung auch festgelegt werden, wo der zukünftige Wohnsitz der betreuten Person liegen soll. Die Betreuungsverfügung sollte nach Möglichkeit hand- schriftlich verfasst werden. Zudem sollte sie regelmäßig aktualisiert werden. Mediation Auch rechtliche Streitigkeiten in der Nachbarschaft, im Betrieb oder in der Beziehung müssen nicht zwangsläufig vor Gericht enden. Eine unparteiische Person kann als Ver- mittler herangezogenwerden, der sich umeine gemeinsame Vereinbarung zwischen den Konfliktparteien bemüht. Der Mediator versucht dabei, die Interessen und Bedürfnisse aller Parteien zu berücksichtigen. Die am Ende akzeptierte Abschlussvereinbarung kann schriftlich festgehalten und – sofern es sinnvoll und erforderlich ist – notariell beurkun- det werden. Im Mediationsverfahren unterliegen sowohl der Mediator als auch die eingebundenen Personen der Verschwiegenheitspflicht. Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind: • Vorsorgevollmacht • Patientenverfügung • Testament • Nachfolgeregelung Ihr Recht in guten Händen. Ich berate Sie gerne. Rechtanwalt und Notar Andreas Stamm Telefon 0611 2675630 Telefax 0611 26756320 www.notar-stamm.de E-Mail: kanzlei@notar-stamm.de Wilhelminenstraße 29, 65193 Wiesbaden © www.photl.com

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