Elternratgeber zum Schulbeginn 2022 für Wiesbaden und Rheingau-Taunus-Kreis

11 Der Stichtag Eingeschult werden soll ein Kind im Alter von sechs Jahren. Aber bis wann genau eigentlich soll es sechs geworden sein, wenn im Spätsommer die Schule beginnt? In der Tat sind die sogenannten „Stichtage“ von Bundesland zu Bundesland unter- schiedlich. Auch die Bestimmungen zu Zurückstellungen oder früheren Einschu- lungen variieren. INFO Stichtag: 30 Juni Kinder, die nach dem 30. Juni das 6. Lebens­ jahr vollenden, können auf Antrag der Erzie­ hungsberechtigten früher eingeschult wer­ den. Nicht schulfähige Kinder können auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Die Schulanmeldung Die fristgerechte Anmeldung Ihres Kindes zum Unterricht in der zuständigen Grund- schule ist Pflicht. Die zuständige Grund- schule ist fast immer die, die dem Zuhause des Schulanfängers am nächsten liegt. Auch wer sein Kind auf eine andere Schule, eine Privatschule etwa, schicken möchte, muss dies zunächst bei der zuständigen Grundschule beantragen. Ein Antrag auf Rückstellung ist ebenfalls im Rahmen der Schulanmeldefristen zu stellen. Die Schul- aufsicht entscheidet dann nach Vorlage der Begründung – das kann die Stellungnahme der Kindertagesstätte sein, das Gutachten eines Schularztes oder eines Schulpsycho- logen. Auch einAntrag auf vorzeitige Schul- aufnahme kann in diesem Rahmen gestellt werden. Schulanmeldungsfristen sollten am besten frühzeitig bei der zuständigen Grundschule erfragt werden. Zur Schul­ anmeldungmitzubringen sind in jedemFall ƒ ƒ die Personalpapiere des anmeldenden Erziehungsberechtigten, ƒ ƒ die Geburtsurkunde des Kindes, ƒ ƒ sonstige Personalpapiere des Kindes. Die Schuleingangsuntersuchung Vor beziehungsweise kurz nach der Ein- schulung sind inallenBundesländernSchul­ eingangsuntersuchungen vorgeschrieben. Allerdings variieren sie in Umfang und Form. Bei der Schuleingangsuntersuchung geht es darum, gesundheitliche oder ent- wicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes festzustellen, die speziell für den Schulbesuch relevant sind, etwa Seh-, Hör- oder Sprachstörungen. © colourbox.de

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