Elternratgeber zum Schulbeginn 2022 für Wiesbaden und Rheingau-Taunus-Kreis

17 Schutz vor hohen Sachschäden Ebenso wichtig wie die Unfallversiche- rung ist auch eine Haftpflichtversicherung. Damit ist Ihre Familie vor Schadensersatz- ansprüchen geschützt. Wie schnell ist es passiert: Beim Fußballspie- len schießt Ihr SohndenBall indieWohnzim- merscheibe des Nachbarn oder Ihre Tochter fährt mit dem Fahrrad gegen das Auto des Nachbarn. Ohne Haftpflichtversicherung müsstenSie jetzt selbst fürdenentstandenen Schaden aufkommen, denn ab dem siebten Lebensjahr ist einKind schadensersatzpflich- tig. In diesem Fall springt die Haftpflichtver- sicherung ein. Sie trägt beispielsweise die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskos- ten, übernimmt das Schmerzensgeld oder gar die Zahlung des Verdienstausfalls bis hin zur Rente für den Geschädigten. Der Risiko- schutz gilt sowohl für die Eltern als Aufsichts- pflichtigeüber eigeneoder fremdeKinder als auch für die Kinder selbst. TIPP Der Begriff Teilhabe bedeutet nach einer Defi­ nition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) das „Einbezogensein in eine Lebenssituation“. Hierbei geht es darum, Menschen aktiv zu un­ terstützen, damit diese am gesellschaftlichen undwirtschaftlichenLeben teilnehmenkönnen. Hier sind sowohl Menschen mit Behinderung als auch mit Migrationshintergrund oder aus schwierigensozialenVerhältnissengemeint. Um beispielsweise Familien mit wenig Einkommen bei der Finanzierungder Ausbildung ihrer Kinder zu unterstützen und somit zu gewährleisten, dass die Kinder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, werden finanzielle Hilfen angeboten. Seit März 2011 kann dieses Bildungspaket be­ antragt werden. Allerdings können auch rück­ wirkend Ansprüche geltend gemacht werden. Anspruch auf finanzielle Unterstützung ha­ ben Kinder und Jugendliche aus Familien, die ALG II, Sozialgeld, SGB-XII-Leistungen, Kinderzu­ schläge oder Wohngeld beziehen. Kinder und Jugendliche werden bis zum 25. Lebensjahr gefördert – einzige Ausnahme sind Leistungen für Kultur, Sport und Freizeit, da hier die Alters­ grenze bei 18 Jahren liegt. Bezahlt werden bei­ spielsweise Schulausflüge, Nachhilfeleistungen, Kosten für Beförderungsmittel, Mittagessen, aber auch Beiträge für Schwimmkurse oder Vereinssport. © Miredi – Fotolia

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