Planen, Bauen und Sanieren im Landkreis Oldenburg

19 Erschließung Erst durch die Erschließung wird die Benutzung eines Grundstücks ermöglicht. Ein Grundstück ist vollständig erschlossen, wenn Folgendes vorhanden ist: • eine Anbindung an eine öffentliche Straße • eine Versorgungsleitung für Elektrizität • eine Versorgungsleitung für Wasser • eine gesicherte Entsorgung für Abwässer Die Gemeinden erklären mit ihrer Stellungnahme im Baugenehmigungsverfahren, ob die Erschließung gesichert ist. Aber eine vollständige Erschließung sagt im Umkehrschluss nicht aus, was und wie Sie auf dem Baugrundstück bauen dürfen. Sie ist nur die Grundvoraussetzung für die Bebaubarkeit. Erwerb Bei der Entscheidung für ein bestimmtes Grundstück dürfen die anfallenden Kosten für den reinen Grundstückserwerb sowie insbesondere die anfallenden Nebenkosten nicht vergessen werden. Auskünfte über Bodenwerte von Grundstücken erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Katasteramt. Aufgrund von Kartenübersichten können Sie dort die jeweils aktuellen Bodenrichtwerte in Erfahrung bringen, die einen ersten guten Anhalt für Grundstückspreise darstellen. Dieser Wert stellt jedoch nicht den Preis dar, der auf dem freien Markt erzielt wird. Nebenkosten zum Grundstückserwerb Neben den Kosten für den reinen Grundstückserwerb muss folgenden Nebenkosten zum Grundstückserwerb Beachtung geschenkt werden: • Notarkosten • Kosten für die Grundbucheintragung • Kosten für die Grunderwerbssteuer • ggf. Straßen-, Kanal- und Wassergebühren (Erschließungskosten) • ggf. weitere Kosten (Vermessung, Makler) Notarkosten und Kosten für die Grundbucheintragung Die Notarkosten fallen an, da der Kaufvertrag für einen Grundstückskauf laut Vorschrift des Gesetzgebers nur durch eine notarielle Beurkundung rechtliche Wirksamkeit erlangt. Nach erfolgter Zahlung veranlasst der Notar, dass der Käufer zum recht- mäßigen Eigentümer des Grundstückes wird. Dies wird rechtlich wirksam mit der Eintragung ins Grundbuch. Auch diese Eintragung ist nicht kostenlos. Kosten für die Grunderwerbsteuer Die Grunderwerbssteuer beträgt in Niedersachsen momentan 5 % vom Kaufpreis (Stand 2024). Wenn Sie ein Grundstück mitsamt einem darauf stehenden Gebäude erwerben, ist die Grunderwerbssteuer für den Gesamtpreis fällig. Kaufen Sie dagegen zunächst nur ein Grundstück und bauen dann in eigener Regie, bezahlen Sie lediglich vom Grundstückswert die verlangten 5 % Steuern. Erschließungskosten Sollte Ihr gewünschtes Grundstück noch nicht erschlossen sein oder wird wegen der Teilung eines alten größeren Grundstücks in mehrere Bauplätze eine erneute Erschließung erforderlich, sind diese Erschließungskosten in Ihre Finanzplanung einzubeziehen. Die Erschließungskosten werden zum Teil von der Gemeinde übernommen, als Grundstückeigentümer haben Sie in der Regel jedoch den größten Teil zu tragen. Die Höhe der Erschließungskosten bemisst sich nach den tatsächlich entstehenden Kosten. Hierfür können beispielsweise folgende Faktoren ausschlaggebend sein: Werden Gehwege und in welcher Größe geplant? Sind verkehrsberuhigende Maßnahmen vorgesehen? Sollen Grünflächen mit Bäumen oder Parkplätze zusätzlich ausgewiesen werden? Für detaillierte Auskünfte hierzu ist es ratsam sich an die zuständige Gemeinde zu wenden. PLANEN, BAUEN UND SANIEREN IM LANDKREIS OLDENBURG

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