Planen, Bauen und Sanieren im Landkreis Oldenburg

20 Hierüber informiert Sie die zuständige Gemeinde. Die Beiträge können je nach Gemeinde unterschiedlich hoch sein. Auch wenn bereits an Ihr Grundstück eine Straße führt, können Erschließungsgebühren für Kanal und Wasser anfallen. Bei der Finanzplanung müssen Sie ebenfalls die Hausanschlusskosten für Strom, Gas, Wasser, Telefon oder Kabelanschluss berücksichtigen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei den örtlichen Wasser-, Energie- und Telefonanbietern. Sonstige Nebenkosten Gegebenenfalls ist Ihr Grundstück noch nicht amtlich vermessen. In solch einem Fall sind von Ihnen Vermessungsgebühren zu entrichten. Diese bemessen sich in Abhängigkeit von der Größe/dem Wert des Grundstückes und dem Zeitaufwand für die Vermessung (gemäß Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen). Haben Sie ein Grundstück/Haus über einen Makler erworben, fällt eine individuelle Maklerprovision an. Baufinanzierung Eine sehr spannende Frage ist: Wie finanzieren Sie Ihr Bauvorhaben? Für die meisten ist ein Eigenheim inzwischen kein unerfüllbarer Wunschtraum mehr, dennoch sollten Sie bei diesem Thema Vorsicht walten lassen, denn es stehen enorm hohe Summen auf dem Spiel – da ist eine umsichtige Planung Gold wert. Viele Bauherren geraten durch anfängliche Fehleinschätzungen gegen Ende der Bauzeit in arge finanzielle Bedrängnis, weil die Endsumme die geplante Kalkulation erheblich übersteigt. Indem Sie für eine realistische, vom Fachmann, sei es ein Bankberater, Versicherungsvertreter, Mitarbeiter der Bausparkasse oder ein unabhängiger Berater, geprüfte Finanzplanung sorgen, lassen Sie es gar nicht so weit kommen. Grundstücksteilung und Vermessung Muss Ihr Baugrundstück aus einem vorhandenen Grundstück abgeteilt werden oder ist eine Teilung des Baugrundstücks beabsichtigt, so muss diese Änderung in das entsprechende Grundbuch eingetragen werden. Für die Eintragung in das Grundbuch hat zuvor eine Teilungsvermessung zu erfolgen. Vermessungen erfolgen durch das Katasteramt oder durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure. Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse und eventuell mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Eintragungen in das Grundbuch werden vom Grundbuchamt (einer Abteilung des Amtsgerichtes) vorgenommen. Seit Dezember 2008 sind Grundstücksteilungen nicht mehr durch die Bauaufsichtsbehörde genehmigungspflichtig. Nichtsdestotrotz dürfen durch die Teilung eines Grundstücks, das bebaut ist oder dessen Bebauung genehmigt ist, keine Verhältnisse geschaffen werden, die bauplanungs- oder bauordnungsrechtlichen Vorschriften widersprechen. Insbesondere sind die Abstandsvorschriften zu beachten. Verantwortlich für die Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen ist derjenige, der die Teilung des Grundstücks veranlasst. Es empfiehlt sich also, sich vor der Teilung beraten zu lassen. Hilfestellung können hierzu die mit der Vermessung beauftragten Stellen und natürlich das Bauordnungsamt des Landkreises geben. © Grispb · adobestock.com PLANEN, BAUEN UND SANIEREN IM LANDKREIS OLDENBURG

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