29 Sämtliche Maßnahmen sind gemeinsam mit der unteren Naturschutz- und Waldbehörde des Landkreises festzulegen und werden als Nebenbestimmung in die Baugenehmigung übernommen. Genehmigung nach § 17. Abs. 3 Wie oben schon erwähnt, kann es vorkommen, dass das geplante Bauvorhaben nach dem Baugesetzbuch baugenehmigungsfrei ist. In diesen Fällen können allerdings trotzdem naturschutzfachliche Belange gegen die Durchführung sprechen. Diese können dadurch ausgelöst werden, indem durch das Bauvorhaben z. B. erheblich in das Landschaftsbild eingegriffen oder durch die Rodung von Bäumen oder Hecken eine Beeinträchtigung des Naturhaushaltes hervorgerufen wird. Hierbei ist der Einzelfall besonders entscheidend. Eine erste Übersicht, ob das eigene Bauvorhaben einer Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde bedarf, kann das auf der landkreiseigenen Homepage stehende Prüfschema zu diesem Thema bieten. Naturschutzfachliche Empfehlungen Unabhängig von der Verpflichtung aus den Bauleitplänen oder der Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung können Sie etwas für die Natur tun. Sie können z. B. einen insektenfreundlichen Garten anlegen! In zunehmendem Maße entscheiden sich Grundstücksbesitzer bei der Gestaltung ihrer Freiflächen für Schotterbeete oder sogenannte Schottergärten. Was vielen von ihnen nicht bewusst sein dürfte: Nach § 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung müssen die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. Neben der rechtlichen Regelung stehen der Anlage von Schottergärten insbesondere auch naturschutzfachliche und ökologische Gründe entgegen. So gehen durch die Versiegelung und naturferne Gestaltung von Hausgärten kleinflächig wertvolle Lebensräume, insbesondere für Insekten aber auch für Kleinsäuger, wie z. B. Igel oder Eichhörnchen sowie für Vögel und andere Tiere verloren. Wegen der fehlenden Pflanzen finden die Tiere keine Nahrung, Unterschlupf oder Nistmöglichkeiten und meiden diese Bereiche. Somit verliert der Hausgarten seine ökologische Bedeutung und ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Biodiversität verschwindet. Im Hinblick auf mikroklimatische Aspekte können Grünflächen im Gegensatz zu Schottergärten zudem einen Beitrag zur Luftreinhaltung durch Bindung von Staub und Schadstoffen aus der Luft leisten. Neben Ziergartenarten, die teilweise insektenfreundlich sein können, sind beispielhafte Wildarten wie Schafgarbe, Wiesenflockenblume oder Wiesenknopf sehr geeignet; (regionale oder heimische) Saatgutmischungen können bei der Umsetzung der Gartengestaltung helfen. Auch Kräuter sind gleichzeitig gut für Insekten und praktisch, da sie zum Kochen oder als Heilkräuter verwendet werden können. Weißdorn, Schwarzer Holunder und Schlehe sind geeignete Straucharten. Insgesamt werden so durch die Anlage von Grün- und Blühflächen auf nicht überbauten Flächen statt Schottergärten die rechtlichen Vorgaben eingehalten und gleichzeitig wird etwas Gutes für den Natur- und Artenschutz getan. Gerne können Sie sich bei Fragen zur Umsetzung von insektenfreundlichen Gärten an die lokalen Naturschutzverbände im Landkreis Oldenburg wenden. In dem Zusammenhang weisen wir auch auf die unterstützenden Beratungsdienste der Gärtnereien hin. Weitergehende Informationen und Literatur erhalten Sie zudem auf der Seite des Landkreises: www.oldenburg-kreis.de/hiersummts Veranstaltung: Insektenfreundliche Gärten | Landkreis Oldenburg (oldenburg-kreis.de) Weitere Beispiele für einen bewussten und schonenden Umgang mit der Natur sind: • Anpflanzen und Erhalt von standortheimischen Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen • Fassaden- und Dachbegrünungen • Begrenzung der Versiegelung auf Baugrundstücken durch die Verwendung von wasserdurchlässigen Materialien • Verzicht auf unnötig versiegelte Flächen im Hausgarten • Rückhaltung von gesammeltem Niederschlagswasser oder (wenn möglich) Versickerung auf dem Grundstück PLANEN, BAUEN UND SANIEREN IM LANDKREIS OLDENBURG
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