Der Klimawandel ist mittlerweile erlebbar und erhöht unser aller Verantwortung, unsere Anstrengungen gegen eine weitere Erderwärmung zu verstärken. Die Bundesregierung hat das Ziel definiert, Deutschland bis 2045 Treibhausgasneutral zu machen. Dazu ist nicht nur eine Energiewende notwendig, sondern auch eine „Bauwende“! Das Bauwesen ist nämlich ein Teil eines Wirtschaftszweigs, der weltweit 50 bis 60 % des Ressourcenverbrauchs verursacht, ca. 50 % des Abfallaufkommens verantwortet, mehr als die Hälfte aller Treibhausgase produziert und ca. 35 % aller Energie verbraucht. D. h. alle Bauherren und Bauträger haben mit ihren Bauprojekten die Möglichkeit, einen wirklich entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Bei Neubau, Ausbau und Sanierung reduzieren Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energien und zukunftsfähige Heizungskonzepte aber nicht nur klimaschädliche CO2-Emmissionen, sondern auch die stetig steigenden Kosten der klassischen Energieversorgung. Dabei sind Ausgaben in erneuerbare Energien und ökologische Wärmeproduktion nur ein Aspekt klimabewussten Bauens – ressourcenschützende Bauweisen durch Verwendung nachwachsender bzw. recycelter Rohstoffe, wie z. B. Holz, Hanf oder wiederverwendbare Bauabfälle, tragen immer mehr zu einer bewussten Nachhaltigkeitsorientierung bei. Wer sich dabei für ein KfW-Effizienzhaus 40 37 mit Nachhaltigkeits-Klasse oder ein Austausch alter, fossiler Heizung für eine neue Heizung mit erneuerbarer Energien entscheidet, darf sich sogar auf interessante Förderungen und günstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau freuen. Gesetzliche Rahmenbedingungen Mittlerweile hat der Gesetzgeber unter anderem mit der seit dem 1. Januar 2024 geltenden Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der niedersächsischen Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes (NDSVO-GEG) für alle Bau- und Sanierungsinteressenten verbindliche Rahmenbedingungen gesetzt. Beauftragende von Baumaßnahmen, Entwurfsverfassende, Tragwerksplanende, Energieberatende und Handwerksbetriebe sind nunmehr angehalten, den Baubehörden gegenüber nachzuweisen, dass sie allen Verpflichtungen gemäß GEG und NDVO-GEG nachgekommen sind. Die Nachweise enthalten gem. § 92 GEG die Erfüllungserklärung für Neubauten und Bestandsgebäude bzw. für Erweiterungen oder Ausbau bestehender Gebäude mit dem zugehörigen Energieausweis und zugrundeliegender Berechnung. Bei Missachtung der gesetzlichen Pflichten kann ein empfindliches Bußgeld von 10.000 bis 50.000 € geahndet werden. Nützliche Hinweise und Tipps zum klimafreundlichen Bauen und Sanieren Wärme- und Kälteenergie durch erneuerbare Energien bereitstellen Ein Teil des Bedarfs an Wärmeenergie muss nach § 71 GEG durch erneuerbare Energien bereitgestellt werden. Zur Erbringung dieser Energie können Solarthermie, Photovoltaik, Wärmepumpen, Biomasse, Kraft-Wärme-Kopplung und Fernwärme genutzt werden. Abhängig von der Art der eingesetzten o. g. Technologie werden auch unterschiedliche Zertifikate bzw. Nachweise ausgestellt. Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung werden Pflicht für Neubauten Die niedersächsische Bauordnung (NBauO) schreibt in § 32a bei der Errichtung von Gebäuden die die Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zur Stromproduktion auf Dächern vor. Bei neuen Gebäuden mit einer Dachfläche von 50 m² und darüber hinaus muss mindestens 50 % der Dachfläche mit einer PV-Anlage versehen sein, wenn der Bauantrag, der Antrag auf bauaufsichtliche Zustimmung nach § 74 Abs. 2 oder die Mitteilung nach § 62 (Sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen) Abs. 3 übermittelt wird. Dies gilt • wenn das Gebäude überwiegend gewerblich genutzt wird, seit 01.01.2023, • wenn es als Wohngebäude genutzt wird, ab 01.01.2025. Klimafreundliches Bauen und Sanieren © Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen PLANEN, BAUEN UND SANIEREN IM LANDKREIS OLDENBURG
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