Maßnahmen zur Wohnraumanpassung der Stadt Willich

Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefreiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflegeversicherung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Förderprogramme und Bewilligungskriterien. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vor Baubeginn nach einer Förderung durch Ihr Bundesland erkundigen. Die Wohnberatung der Seniorenstelle der Stadt Willich berät Sie dazu gerne. Seniorenstelle der Stadt Willich Albert-Oetker-Straße 98, 47877 Willich Öffnungszeiten: montags-freitags 08:30 – 12:30 Uhr mittwochs auch 14:00 – 17:00 Uhr Internet: www.stadt-willich.de/de/ willichundich/seniorenstelle/ Wohnberatung Telefon: 02154 949-659 oder 02154 949-604 Fax: 02154 949-567 E-Mail: stefanie.schages@stadt-willich.de Programme Leistungen Quellenverweis /Bemerkung / weitere Informationen Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand (RL BestandsInvest) Darlehen zur Verbesserung von Wohnangeboten insbesondere für ältere und pflegebedürftige Menschen. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme. www.nrwbank.de Service-Center Telefon: 0211 91741-4800 Fax: 0211 91741-7832 E-Mail: info@nrwbank.de NRW.BANK Gebäudesanierung Förderfähig sind Maßnahmen wie Modernisierung und Instandsetzung, Barrierereduzierung und Behebung baulicher Mängel. Höhe der Förderung liegt zwischen 2.500 Euro und 75.000 Euro. www.nrwbank.de Service-Center Telefon: 0211 91741-48 00 Fax: 0211 91741-78 32 E-Mail: info@nrwbank.de 29 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Überlassen Sie das uns. Wir sind die Immobilienprofis. Wolfgang Otto  02154-4812731 /  willich@vobaimmo.de

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