Seniorenwegweiser 2019/2020

Fahrdienste ImRahmen der Eingliederungshilfe bietet der Kreis Vier­ sen einen Fahrdienst zur Teilnahme am gemeinschaft­ lichen und kulturellen Leben an. Der Fahrdienst steht Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder mit vergleichbaren Mobilitätseinschränkungen, zur Ver­ fügung, die keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen und auch nicht im PKW transportiert werden können. Auskunft hierzu erteilt Fr. Zeisberg (Sozialverwaltung Kreis Viersen, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen) Telefon: 02162 391660 E-Mail: sozialamt@kreis-viersen.de Internet: kreis-viersen.de/de/ dienstleistungen/behindertenfahrdienst-bestellen/ Anbieter für Krankenfahrten/ -beförderung, Beförderung für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind: Malteser-Hilfsdienst Fellerhöfe 1, 47877 Willich Telefon: 02154 814800 Internet: www.malteser-willich.de Darüber hinaus stehen Taxiunternehmen und weitere private Anbieter zur Verfügung, die Sie dem Branchen­ buch oder dem Internet entnehmen können. 5.1 Krankenbeförderung / Fahrdienste Krankenbeförderung Es gibt diverse private Unternehmen, die umfangreiche Dienstleistungen im Bereich „Sonderfahrten“ anbieten, wie z. B. Arztfahrten, Dialysefahrten, Rollstuhltransport, Liegendtransport etc. Bei Bedarf können die Betrof­ fenen die Treppe heruntergetragen werden (mit spezi­ ellen Hilfsmitteln). Fahrkosten Die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60SGBV, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet werden. Es wird dringend empfohlen die Kostenübernahme vor der Fahrt zu beantragen. Fahrten zu einer ambulanten Behandlung dürfen die Krankenkassen gemäß „Krankentransport-Richtlinien“ nur in besonderen Ausnahmefällen übernehmen. Zum Beispiel: • Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, Bl oder H • Pflegegrad 4 oder 5 Um genauere Informationen zur Kostenübernahme zu erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Kranken­ kasse / Pflegekasse. Fortsetzung auf Seite 44 41 5 Gesundheit und Vorsorge

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