Seniorenwegweiser 2021/2022 der Stadt Willich

Die steigende Lebenserwartung ermöglicht es immer mehr Menschen, nach der Erwerbsphase noch aktiv den Ruhestand zu gestalten und mit Lebensqualität zu genießen. Es werden in fortgeschrittenem Alter aber auch Themen wie Pflege- und Unterstützungsbedarf zunehmend aktueller. Die Leistungen der Pflegekassen sind vielfältig und umfangreich. Bei der Beurteilung der jeweiligen Pflegebedürftigkeit ist eine Einzelfallprüfung unumgänglich. Deshalb ist es nicht möglich, alle Fälle aufzuführen. Bitte wenden Sie sich imEinzelfall immer an Ihre Pflegekasse. Wer ist pflegebedürftig? Der Pflegebedürftigkeitsbegriff wird im § 14 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) XI wie folgt definiert: „Pflegebedürftig imSinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.“ Pflegebedürftig ist, wer körperliche, kognitive, psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitliche Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen kann. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen. Für diese Fälle gibt es vielfältige Unterstützungs- und Hilfsangebote. Die Seniorenstelle berät Sie dazu gern. Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen angesiedelt und arbeiten eng mit ihnen zusammen. Die Pflegeversicherung erbringt folgende Leistungen: Pflegegeld wird gezahlt, wenn Pflegebedürftige in einer häuslichen Umgebung z. B. von Angehörigen in geeigneter Weise gepflegt werden. Die Pflegesachleistung wird durch ausgebildete Pflegekräfte erbracht, die bei ambulanten Pflegeeinrichtungen (Sozialstationen, private häusliche Krankenpflege usw.) angestellt sind. Die Pflegeeinrichtung muss mit der jeweiligen Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben. Eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen (Kombinationsleistungen) ist möglich. Bei einer solchen Kombination wird der nicht genutzte Prozentsatz der Pflegesachleistungen anteilmäßig als Pflegegeld ausgezahlt. Hilfreiche Informationen zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen, wenn sie zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung der Beschwerden oder einer selbstständigen Lebensführung des Pflegebedürftigen dienen. Um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und die Pflege und Betreuung zu erleichtern, bietet die Pflegekasse kostenfreie Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtlich im Rahmen der Nachbarschaftshilfe Interessierte an. Pflegebedürftige können finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes von der Pflegekasse erhalten. Zu den Möglichkeiten der Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes berät Sie gerne die Wohnberaterin für die Stadt Willich, auch bei einem Hausbesuch (Kontakt siehe Kapitel 2.5). 21 3 Hilfen und Entlastung zu Hause

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