Seniorenwegweiser 2021/2022 der Stadt Willich

DRK Nordrhein /Soziale Dienste gGmbH Ambulante Dienste Küferstraße 1 b, 47877 Willich Telefon: 02154 491655 Ansprechpartner: Florian Scholz Jakob-Krebs-Straße 37, 47877 Willich-Anrath Telefon: 02156 1092827 Ansprechpartnerin: Angela Pitzen-Nilges Internet: www.drk-pflegedienste-viersen.de PFLEGE optimal Willich GbR Elisabeth-Munse-Straße 4, 47877 Willich Telefon: 02154 5021510 Ansprechpartner: Oliver Smetten, Yakup Celik Internet: www.pflege-optimal.de WiolaCare GmbH Viersener Straße 24, 47877 Willich Telefon: 02156 7750557 Ansprechpartnerin: Christina Groer Internet: www.wiola-care.de 3.3 Entlastungsbetrag / Verhinderungspflege /Kurzzeitpflege Entlastungsbetrag Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 – 5 haben einen Anspruch auf 125 Euro im Monat für Unterstützungsleistungen im eigenen Haushalt. Geschulte Ehrenamtliche oder professionelle Pflegekräfte übernehmen für einige Stunden pro Monat verschiedene Aufgaben wie Unterstützung im Haushalt oder beaufsichtigen, z. B. wenn pflegende Angehörige außer Haus gehen. Darüber hinaus kann der Entlastungsbetrag genutzt werden für die Tagespflege oder zur Finanzierung des Eigenanteils bei Kosten der Kurzzeitpflege. Verhinderungspflege Wenn eine private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist, finanziert die Pflegeversicherung für maximal sechs Wochen im Jahr eine Ersatzpflegekraft. Voraussetzung ist, dass die Person mit Pflegebedarf vorher mindestens sechs Monate von der Pflegekraft gepflegt worden ist und dass ein Pflegegrad von 2 – 5 vorhanden ist. Bei Bedarf können 50 Prozent des Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege (806 Euro) auf die Verhinderungspflege umgewidmet werden, was bedeutet, dass der jährliche Betrag der Verhinderungspflege von ursprünglich 1.612 Euro auf maximal 150 Prozent also 2.418 Euro ausgeweitet werden kann. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege angerechnet, was bedeutet, dass der anteilige Betrag für die Kurzzeitpflege nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, da man diesen ja in die Ausweitung der Verhinderungspflege eingesetzt bzw. umgewidmet hat. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege halbiert sich in diesem Fall auf einen Betrag von 806 Euro. Kurzzeitpflege Falls vorübergehend weder die häusliche noch eine teilstationäre Pflege realisierbar ist, besteht die 25 3 Hilfen und Entlastung zu Hause

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