Seniorenwegweiser 2021/2022 der Stadt Willich

4.1 Wohngeld Grundsätzlich hat jeder einkommensschwache Bürger einen Anspruch auf Wohngeld. Das Wohngeld dient der Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird geleistet, um die Wohnkosten tragbar zu gestalten. Je nach Art der Nutzung wird für Mieter der Mietzuschuss gezahlt und für Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnimmobilie der Lastenzuschuss. Um Wohngeld zu erhalten, müssen jedoch einige rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, welche im Einzelfall zu prüfen sind. Wichtig ist, dass zum Erhalt des Wohngeldes zwingend ein Antrag gestellt werden muss. Auskünfte und Antragstellung: Stadt Willich Soziale Grundversorgung Gießerallee 6, 47877 Willich Telefon: 02154 oder 02156 949-0 Internet: www.stadt-willich.de/de/verwaltung/ t-07-soziale-grundversorgung 4.2 L eistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung für hilfebedürftige Personen, die entweder aufgrund ihres Alters oder einer bestehenden Erwerbsminderung ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können. Leistungsberechtigt wegen Alters ist, wer die Altersgrenze erreicht hat. Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze angehoben. Über die Staffelungen informiert Sie die Soziale Grundversorgung. Leistungsberechtigt bei Erwerbsminderung ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und bei einer vorliegenden, dauerhaften vollen Erwerbsminderung seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem eigenen Einkommen und Vermögen sicherstellen kann. Um Grundsicherung zu beziehen, muss zwingend ein Antrag gestellt werden. Danach wird im Einzelfall überprüft, welche Leistungen in Frage kommen. Die Leistungen decken den maßgebenden Regelbedarf des Leistungsberechtigten ab, außerdem angemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie mögliche Mehrbedarfe. Des Weiteren werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Zusatzbeiträge sowie Vorsorgebeiträge übernommen. Auskünfte und Antragstellung: Stadt Willich Soziale Grundversorgung Gießerallee 6, 47877 Willich Telefon: 02154 oder 02156 949-0 Internet: www.stadt-willich.de/de/verwaltung/ t-07-soziale-grundversorgung/ Hilfe zur Pflege Die Hilfe zur Pflege beinhaltet Leistungen der Sozialhilfe für diejenigen Pflegebedürftigen, die mit den Leistungen 37 4 Finanzielle Hilfen

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