Seniorenwegweiser 2021/2022 der Stadt Willich

Es wird dringend empfohlen die Kostenübernahme vor der Fahrt zu beantragen. Fahrten zu einer ambulanten Behandlung dürfen die Krankenkassen gemäß „Krankentransport-Richtlinien“ nur in besonderen Ausnahmefällen übernehmen. Zum Beispiel: • Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, Bl oder H • Pflegegrad 4 oder 5 Um genauere Informationen zur Kostenübernahme zu erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse / Pflegekasse. Fahrdienste Im Rahmen der Eingliederungshilfe bietet der Kreis Viersen einen Fahrdienst zur Teilnahme am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben an. Der Fahrdienst steht Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder mit vergleichbaren Mobilitätseinschränkungen, zur Verfügung, die keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen und auch nicht im PKW transportiert werden können. Auskunft hierzu erteilt Fr. Pachuta (Sozialverwaltung Kreis Viersen, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen) Telefon: 02162 391660 E-Mail: sozialamt@kreis-viersen.de Internet: kreis-viersen.de/de/dienstleistungen/ behindertenfahrdienst-bestellen/ Anbieter für Krankenfahrten / -beförderung, Beförderung für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind: Malteser-Hilfsdienst e. V. Telefon: 02461 973510 Internet: www.malteser-dioezese-aachen.de/ angebote-und-leistungen/weitereangebote/fahrdienst.html Darüber hinaus stehen Taxiunternehmen und weitere private Anbieter zur Verfügung, die Sie den Gelben Seiten oder dem Internet entnehmen können. 5.2 Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes Menschen mit psychischen Problemen, die hinsichtlich ihrer Krankheit Beratung und Hilfe benötigen, können sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes des Kreises Viersen wenden: Kreisverwaltung Viersen Rathausmarkt 3, 41747 Viersen Ansprechpartnerin: Giovanna Corda Telefon: 02162 391505 E-Mail: giovanna.corda@kreis-viersen.de Internet: www.kreis-viersen.de/de/dienstleistungen/ psychisch-kranke/ 43

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