Seniorenwegweiser 2021/2022 der Stadt Willich

5.6 Vollmachten und Betreuungen Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Auch nahe Angehörige dürfen ohne schriftliche Willenserklärung diese Angelegenheiten nicht für Sie entscheiden! Deshalb gibt es für Erwachsene (Volljährigkeit), die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können, die rechtliche Betreuung. Rechtliche Betreuung Die Entscheidung über die rechtliche Betreuung sowie deren Aufgabenbereiche entscheidet das Gericht. Zuerst wird eine ehrenamtliche Betreuung in Erwägung gezogen. Wenn dies nicht möglich ist, wird eine Berufsbetreuung installiert. Vorsorgevollmacht Auf eine rechtliche Betreuung kann verzichtet werden, wenn mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht die Angelegenheiten der volljährigen Person durch eine bevollmächtigte Person ebenso gut besorgt werden können. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie nämlich eine Person Ihres Vertrauens in die Lage versetzen, Sie in einzelnen oder allen Angelegenheiten rechtswirksam zu vertreten, sofern Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Ihr Ehepartner oder ihre Kinder können dies nicht automatisch, sondern benötigen entweder eine Vorsorgevollmacht oder müssen zum Betreuer bestellt werden. Sie können vereinbaren, dass von der Vorsorgevollmacht erst Gebrauch gemacht werden darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, über ihre Angelegenheiten zu entscheiden. Auswählen sollte man nur eine Person, der man uneingeschränkt vertraut. Vordrucke erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Betreuungsstelle ist neben Notaren befugt, auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen die Echtheit Ihrer Unterschrift öffentlich zu beglaubigen. Dies ist zwar zur Wirksamkeit der Vollmacht nicht unbedingt erforderlich, kann jedoch Zweifel an der Unterschrift des Vollmachtgebers im Rechtsverkehr ausräumen. Bei der notariellen Beurkundung beschäftigt sich der Notar, über den Identitätsnachweis hinaus, mit den Inhalten des Vollmachtsdokumentes. Zudem kann der Notar bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers diese überprüfen und ggf. eine Beurkundung ablehnen. Daher kann eine notarielle Beurkundung auch als Nachweis der Geschäftsfähigkeit zumZeitpunkt der Bevollmächtigung dienen. (Quelle: Justiz Ministerium NRW). Betreuungsverfügung Haben Sie keinewirksame Vollmacht erteilt und es tritt der Fall ein, dass Sie Ihre Angelegenheit ganz oder teilweise nicht besorgen können, bestellt das Gericht einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin. Mit der Betreuungsverfügung kann imVoraus festgelegt werden, wen das Gericht als rechtliche Betreuungsperson bestellen soll. Das Gericht ist an dieseWahl gebunden, wenn sie demWohl der zu betreuenden Person nicht zuwiderläuft. 48 5 Gesundheit und Vorsorge

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