Seniorenwegweiser der Stadt Willich

Die steigende Lebenserwartung ermöglicht es immer mehr Menschen, nach der Erwerbsphase noch aktiv den Ruhestand zu gestalten und mit Lebensqualität zu genießen. Es werden in fortgeschrittenem Alter aber auch Themen wie Pflege- und Unterstützungsbedarf zunehmend aktueller. Die Leistungen der Pflegekassen sind vielfältig und umfangreich. Bei der Beurteilung der jeweiligen Pflegebedürftigkeit ist eine Einzelfallprüfung unumgänglich. Deshalb ist es nicht möglich, alle Fälle aufzuführen. Bitte wenden Sie sich im Einzelfall immer an Ihre Pflegekasse. Wer ist pflegebedürftig? Der Pflegebedürftigkeitsbegriff wird im § 14 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) XI wie folgt definiert: „Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.“ Pflegebedürftig ist, wer körperliche, kognitive, psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitliche Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen kann. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen. Für diese Fälle gibt es vielfältige Unterstützungs- und Hilfsangebote. Die Seniorenstelle berät Sie dazu gern. 24 3 Hilfen und Entlastung zu Hause Markt Willich © Seniorenstelle

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=