Seniorenwegweiser der Stadt Willich

4.3.5 Schuldnerberatung in der Stadt Willich Beratung und Betreuung von überschuldeten Menschen in der Stadt Willich Gießerallee 6, 47877 Willich Telefon / Fax: 02154 819797 E-Mail: schuldnerberatung.willich@ awo-kreisviersen.de 4.3.3 H ilfe für hochgradig sehschwache, blinde und gehörlose Senioren Der Landschaftsverband Rheinland (LVR), 50663 Köln, Telefon: 0221 809-0, Internet: www.lvr.de, ist für Hilfen für blinde, hochgradig sehschwache und gehörlose Menschen zuständig. Da jede Situation eines schwerbehinderten Menschen unterschiedlich ist, kann hier nicht umfangreich über einzelne Hilfen für den o. g. Personenkreis berichtet werden. Die Seniorenstelle unterstützt Sie bei der Beantragung der Leistungen 4.3.4 Rundfunk- und Fernsehgebühren- ermäßigung / -befreiung Wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „RF“ eingetragen ist, haben Sie Anspruch auf eine Ermäßigung der Rundfunk- und Fernsehgebühren. Das Merkzeichen „TBL“ berechtigt sogar zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Der Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch kann ebenfalls einen Anspruch auf Gebührenermäßigung oder -befreiung rechtfertigen. Bei Fragen zur Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung wenden Sie sich bitte an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (ehemals GEZ), Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln Internet: www.rundfunkbeitrag.de. Fernsehturm Schiefbahn © Sabine Grünheid 46 4 Finanzielle Hilfen

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