Informationsbroschüre der Gemeinde Willingen

Gemeindevorstand Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er besteht aus dem Bürgermeister und weiteren Beigeordneten, die von der Gemeindevertretung für die Dauer ihrer Legislaturperiode von fünf Jahren gewählt werden. Der Bürgermeister dagegen wird für eine Amtszeit von sechs Jahren direkt von den Bürgern gewählt. Rechtsgrundlage ist die Hessische Gemeindeordnung (HGO), welche die Aufgaben des Gemeindevorstands wie folgt definiert: (1) Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungsbehör- de der Gemeinde. Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindever tretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde. Er hat insbesondere 1. die Gesetze und Verordnungen sowie die im Rahmen der Gesetze erlassenen Weisungen der Aufsichtsbehörde auszuführen, 2. die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten und auszuführen, 3. die ihm nach diesem Gesetz obliegenden und die ihm von der Gemeindevertretung allgemein oder im Einzelfall zugewiesenen Gemeindeangelegenheiten zu erledigen, 4. die öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Betriebe der Gemeinde und das sonstige Gemeindevermögen zu verwalten, 5. die Gemeindeabgaben nach den Gesetzen und nach den Beschlüssen der Gemeindever tretung auf die Verpflichteten zu verteilen und ihre Beitreibung zu bewirken sowie die Einkünfte der Gemeinde einzuziehen, 6. den Haushaltsplan und das Investitionsprogramm aufzustellen, das Kassen- und Rechnungswesen zu überwachen, 7. die Gemeinde zu vertreten, den Schriftwechsel zu führen und die Gemeindeurkunden zu vollziehen. (2 Der Gemeindevorstand hat die Bürger in geeigneter Weise, insbesondere durch öf fentliche Rechen- schaftsberichte, über wichtige Fragen der Gemeindeverwaltung zu unterrichten und das Interesse der Bürger an der Selbstverwaltung zu pflegen. Gemeindevertretung Die von den Bürgern gewählte Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. Die Gemeindever tretung wird alle 5 Jahre auf Grundlage der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gewählt. Die Wahl ist personenbezogen. Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Gemeindevertreter zu wählen sind; in Willingen sind es 31. Dabei kann er seine Stimmen auf Bewerber verschiedener Parteien verteilen (panaschieren) oder einzelne Kandidaten besonders unterstützen, indem er ihnen mehrere Stimmen (max. drei) zuteilwerden lässt. Diesen Vorgang nennt man Kumulieren. Außerdem kann er auch einen Wahlvorschag unverändert annehmen. Die Gemeindevertreter sind ehrenamtlich tätig und üben ihre Tätigkeit nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Überzeugung aus und sind an Aufträge und Wünsche der Wähler nicht gebunden. KOMMUNALE GREMIEN 17 Hochheide © Naturpark Diemelsee, Sabrinity

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