Seniorenwegweiser Südliches Siegerland

46 | Vorsorge, Testament und Todesfall J J Vorsorge, Testament und Todesfall Sich mit dem Thema Tod und Sterben zu beschäftigen, sich bewusst zu sein, dass der Tod genauso selbstverständlich zu unserem Leben gehört wie die Geburt, muss uns nicht die Lust am Leben nehmen. Im Gegenteil – vielleicht wissen wir erst dann, wie kostbar jede Minute und jede Stunde unseres Lebens ist, und wie wichtig es ist, die Zeit, die uns geschenkt ist, zu nutzen und auszukosten. Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung Eine Krankheit oder ein Unfall können jeden in eine Situation bringen, in der er außerstande ist, für sich selbst zu entscheiden, Wünsche zu äußern und selbstbestimmt zu handeln. Auch wenn Angehörige und andere Vertrauenspersonen um die Wünsche des jeweils anderen wissen, können sie nicht rechtsverbindlich entscheiden und tätig werden. Dafür benötigen sie eine Vollmacht. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung Durch eine Vollmacht / Vorsorgevollmacht kann der Betroffene eine oder mehrere Personen des Vertrauens bevollmächtigen, die seine Angelegenheiten regeln sollen. Dadurch kann eine rechtliche Betreuung vermieden werden. Die Vollmacht kann sich auf alle oder auf bestimmte Aufgabengebiete beziehen. Voraussetzung für die Erteilung der Vollmacht ist, dass der Vollmachtgeber bei der Erteilung geschäftsfähig ist und vollstes Vertrauen zum Bevollmächtigten hat. Die Unterschriften auf Vorsorgevollmachten können durch die Betreuungsbehörde oder durch einen Notar beglaubigt werden. Dadurch wird die Echtheit der Unterschriften bestätigt und man erlangt mehr Rechtssicherheit. In den Kommunen Burbach, Wilnsdorf und Neunkirchen werden einmal im Quartal Beglaubigungs-­ Termine in den Rathäusern ( jeweilige Senioren-Service-Stellen) angeboten. Es ist ratsam, bei Grundbesitz oder hohen Vermögenswerten die Vollmacht beglaubigen zu lassen. Weitere Informationen erhalten Sie in den Senioren-Service-Stellen oder bei der Betreuungsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein. Patientenverfügung In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Sinnvoll ist es, auch persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und religiöse Anschauungen als Ergänzung und Auslegungshilfe Ihrer Patientenverfügung zu schildern und sich bei der Formulierung mit Ihrem Arzt abzustimmen. Auf diese Weise können Sie trotz aktueller Entscheidungsunfähigkeit Einfluss auf die ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren. Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die Ärztin oder den Arzt und das Behandlungsteam. Sie kann sich zusätzlich an einen Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter richten. Die Patientenverfügung ist an keine besondere Form gebunden. Bevollmächtigte oder Vertrauenspersonen sollten darüber informiert sein. Testament Notariell aufgesetztes Testament Das öffentliche, vor einem Notar mündlich erklärte, gebührenpflichtige Testament bietet den Vorteil, dass der Notar sachkundig berät und über die Konsequenzen der geplanten Verfügungen aufklärt. Das Testament wird beim Amtsgericht hinterlegt. Zweifel darüber, ob überhaupt ein Testament vorliegt, ob es echt ist oder wie es zu verstehen ist, können in der Regel nicht aufkommen. Fr i edhof swa l d S i egen − gepflegter, alter Baumbestand in Stadtnähe − barrierefreie Erreichbarkeit, gut ausgebaute Wege, angrenzende Parkplätze − Andachtsplatz, Friedhofshalle − kostenlose, individuelle Betreuung und Beratung in allen Besta�ungsfragen − preiswerte Besta�ungsart − auch für Ortsfremde Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns! Universitätsstadt Siegen – Grünflächenabteilung, Tel. 0271/404-4807, www.siegen.de

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