Senioren in Wipperfürth

15 Pflegewohngeld Bei dauerhafter stationärer Unterbringung kann, sofern das eigene Renteneinkommen und Vermögen zur Finanzierung des Eigenanteils der Heimkosten nicht ausreicht, auf Antrag Pflegewohngeld gewährt werden. Die Höhe des Pflegewohngeldes richtet sich nach den jeweiligen Investitionskosten der Einrichtung und der Finanzierungslücke. Um die Höhe des Pflege- wohngeldes verringert sich der Eigenanteil an den Heimkosten für den Heimbewohner. Pflegewohngeld ist keine Sozialhilfe. Pflegewohngeldleistungen gewährt das Amt für soziale Angelegenheiten des Oberbergischen Kreises. Auskunft erteilt: Kreisverwaltung Oberbergischer Kreis, Telefon: 02261 880 Alten- und Pflegeheime Trotz zahlreicher ambulanter Hilfsangebote ist es oft nicht möglich, dass Pflegebedürftige zu Hause bleiben können. Die Entscheidung für eine stationäre Unter- bringung in einem Senioren- und Pflegeheim fällt häu- fig schwer, denn es muss Abschied vom alten, bekann- ten und liebgewonnenen Umfeld genommen werden. Ein neuer Abschnitt beginnt, manchmal verbunden mit neuen, ungeahnten Möglichkeiten und Perspekti- ven. Oft ist es ein Neuanfang, der zu einer deutlichen Verbesserung der Lebensqualität führt. Eine gute Unterbringung und Versorgung, Gruppenangebote wie Sport und Bewegung, kreatives Gestalten, Ausflüge und Urlaube, gemeinsames Feiern und vielerlei Kon- taktmöglichkeiten tragen dazu bei, dass sich Seni- or*innen in den Einrichtungen bald wohl und zuhau- se fühlen. Die Kosten für die Heimunterbringung übernimmt zum Teil die Pflegekasse. Vor der Heimaufnahme müssen Sie unbedingt Kontakt zur Pflegekasse aufnehmen. Reichen das Renteneinkommen, das Vermögen, die Leistungen der Pflegeversicherung und das Pflege- wohngeld nicht aus, kommt unter Umständen auch der Einsatz von Sozialhilfe infrage. WICHTIG: Insbesondere wenn unklar ist, wie der Heimpflegeplatz bezahlt werden kann, müssen Sie sich zwingend vor Heimaufnah- me mit der Senioren- und Pflegeberatung der Hansestadt Wipperfürth und mit dem Sozialamt in Verbindung setzen! Trägt der Oberbergische Kreis einen Teil der Kosten mit, wird vor Aufnahme in eine Einrichtung geprüft, ob und welche Maßnahmen und Hilfen im häuslichen Bereich ausreichen können, damit ein älterer Mensch gut versorgt zuhause bleiben kann. Diese Beratung und Prüfung obliegt den kommunalen Senioren- und Pflegeberatungsstellen. Wohnen im Alter Untere Straße 8 | 51688 Wipperfürth | Telefon: (02267) 9252 | www.goll-schracke.de Wichtiger denn je! Innerhalb von 5 Sekunden nimmt unser phlebologischer Beinscanner die benötigten Maße von der Hüfte bis zu den Füßen. Die Versorgung ist bereits in wenigen Augenblicken für Sie konfiguriert – und das ohne Termin . Wir freuen uns auf Sie! Berührungsloses Anmessen von Kompressionsstrümpfen GSM-4484-20_ANZ-Seniorenratgeber-190x65mm_RZ.indd 1 13.11.20 13:26

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=