Senioren in Wipperfürth

24 Über die Bundesagentur für Arbeit in Bonn können Sie sich beraten lassen, wenn Sie selber zum Arbeitgeber werden möchten. Kontakt: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), Telefon: 0228 7131313 Leistungen für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen Wenn Angehörige den Wunsch der pflegebedürftigen Person auf einen Verbleib zuhause erfüllen möchten, wird es manchmal schwierig. Häufig fehlt es an Zeit, Fachwissen und Unterstützung, um die erforderliche Pflege und Betreuung auf lange Sicht leisten zu kön- nen. Frühzeitig Unterstützungs- und Entlastungsan- gebote zu kennen und wahrzunehmen hilft, dauerhaft die oft schwierige, körperlich und psychisch belasten- de Pflege auszuüben. Pflegekurse Die Pflegekassen bieten unentgeltliche Pflegekurse für Angehörige an. In diesen Kursen werden die für die häusliche Pflege notwendigen Kenntnisse vermit- telt. Diese Schulungen können auf Wunsch auch im häuslichen Bereich stattfinden. Informationen erhal- ten Sie von den Pflegekassen. Die Helios-Klinik in Wipperfürth bietet regelmäßig Pflegekurse für betreuende Angehörige an. Informationen unter Telefon: 02267 889-7047 oder pflegeberatung@krankenhauswipperfuerth.de. Unfallversicherung Pflegepersonen sind bei allen pflegerischen Tätigkei- ten automatisch gesetzlich unfallversichert. Im Falle eines Unfalls oder einer aus der Pflege resultierenden Erkrankung muss umgehend die Pflegekasse des Pfle- gebedürftigen informiert werden; diese verweist dann an den zuständigen Versicherungsträger. Rentenversicherung Eine Pflegeperson, die eine oder mehrere pflegebe- dürftige Personen nicht erwerbsmäßig pflegt und neben dieser Tätigkeit nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist, wird von der Pflegekas- se des Pflegebedürftigen unter bestimmten Voraus- setzungen gesetzlich rentenversichert. „Auszeit“ Sollte während der häuslichen Pflege eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege notwendig werden, z. B. wegen Urlaub oder Erkrankung, wird die Hälfte des Pflegegeldes weiter gezahlt. Das erleichtert es Pflegen­ den, eine „Auszeit“ zu nehmen. Familienpflegezeit Um die Versorgung eines Pflegebedürftigen im häus- lichen Bereich sicherzustellen, sieht das Familienpfle- gezeitgesetz nach Vorliegen einer ärztlichen Beschei- nigung eine kurzfristige Freistellung von bis zu 10 Arbeitstagen vor. Über die Pflegeversicherung des/der Pflegebedürftigen kann Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung für diese Zeit beantragt werden. Im Rahmen der Pflegezeit ist eine vollständige oder teilweise Freistellung bis zu sechs Monaten möglich. Soll über einen längeren Zeitraum die Pflege zuhause von berufstätigen Angehörigen übernommen werden, gibt es unter bestimmten betrieblichen Voraussetzun- gen die Möglichkeit, für maximal 2 Jahre die Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren. Um Einkommensverluste in dieser Zeit abzufedern, kann ein zinsloses Darlehen beimBundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden. TIPP: Erkundigen Sie sich bei IhremArbeitgeber, bei der Pflegekasse der jeweiligen Krankenver- sicherung und bei der Arbeitsagentur um unmittelbare oder spätere Nachteile zu ver- meiden. In vielen Fällen lässt sich die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren, ohne den Arbeitsplatz kündigen zu müssen. Tagespflege Die Tagespflege kann eine weitere Hilfsmaßnahme sein. Beispielsweise, wenn Pflegebedürftige grundsätz- lich zu Hause bleiben möchten und dort gut versorgt und betreut werden, tagsüber die Pflegeperson aber nicht immer anwesend sein kann oder entlastet wer- den soll. Wie oft in der Woche die Tagespflege genutzt wird, ist individuell abzustimmen. Ein Fahrdienst holt die Senioren*innen morgens zuhause ab und bringt sie abends wieder zurück. Tagsüber nehmen die Tagespflege-Gäste in der Gruppe an Angeboten der Einrichtung wie gemeinsame Mahlzeiten, Spiel und Gruppenarbeit, Gespräche, Bewegung, Ruhezeiten u. ä. je nach Interesse und Fähigkeiten teil. Wegen der Finanzierung der Tagespflege, Unter- kunfts-, Verpflegungs- und Fahrtkosten erkundigen Sie sich bitte bei der Pflegekasse, den Tagespflege- einrichtungen oder der Senioren- und Pflegeberatung der Hansestadt Wipperfürth. Pflegebedürftigkeit

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