Älter werden in Nordwestmecklenburg und in der Hansestadt Wismar

25 Rechtzeitig Vorsorge treffen Rechtzeitig Vorsorge treffen Sind dieWünsche zur Behandlung eindeutig und klar, dann sind behandelnde Ärzte und entschei­ dende Personen und Gerichte daran gebunden. Daher ist es wichtig, konkrete Behandlungs­ wünsche aufzuschreiben und sich durch den Hausarzt beraten zu lassen. Die Patientenverfügung kann jederzeit geändert oder zurückgenommen werden. Sinnvoll ist es auch, die Vollmacht jährlich zu prüfen und die­ se nicht nachträglich zu ändern – das kann zu Unwirksamkeit führen – sondern bei Bedarf eine eigenständige Ergänzung aufzusetzen, so dass die Ursprungsverfügung auf jeden Fall ihre Gültigkeit behält. Hinweis: der Kreisseniorenbeirat bietet spezielle Seniorenausweise an, auf denen der Hausarzt vermerkt, dass es eine Patientenverfügung gibt und wer der Ansprechpartner ist. Patientenverfügung D urch eine sogenannte Patientenverfügung können Sie schon als gesunder Mensch ausdrücklich festlegen, welche Behandlungs­ methoden Sie wünschen oder nicht wünschen, wenn Sie sich dazu einmal nicht mehr äußern können. Die Vollmacht muss mindestens schriftlich fest- gehalten und unterschrieben sein; eine be- sondere Form ist nicht erforderlich, kann aber sinnvoll sein. Dafür gibt es spezielle Vordrucke im Internet oder beim Pflegestützpunkt des Landkreises. Damit sie im Notfall auch gefunden werden kann, sollte sie so verwahrt werden, dass Vertraute Bescheid wissen und Zugriff haben. Sicherheit schafft hier die Anmeldung beim Zentralen Vorsorgeregister, bei dem durch Notare / -innen und Rechtsanwälte / -innen das Vorhandensein einer Patientenverfügung, Be­ treuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht angezeigt werden kann und bei dem zum Bei- spiel Gerichte im Bedarfsfall nachfragen kön­ nen, ob Vollmachten vorliegen. (Der Inhalt der Vollmachten wird bei der Anmeldung nicht weitergegeben.) Anwaltliche Rechtsberatung, Rechtsanwalt Arne Buck © mediaprint infoverlag gmbh Arne Buck Rechtsanwalt in Wismar Nachlasspfleger / Testamentsvollstrecker Poeler Str. 12 23970 Wismar Telefon: 03841 200570 Fax: 03841 200571 E-Mail: info@rechtsanwalt-buck.de Web: www.rechtsanwalt-buck.de

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