Ein Leben lang zu Hause Wohnen - Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Wittenberg

3 www.landkreis-wittenberg.de Allgemeine Einführung In der eigenen Wohnung sollte sowohl die ungehinderte Erreichbarkeit der Räume als auch die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Alltagsgegenstände gewährleistet sein. So kann die Woh­ nung oder das Eigenheim mit gezielten Umbaumaßnahmen seniorengerecht und barrierefrei umgestaltet werden. Ziel einer solchen Wohnraumanpassung ist in erster Linie der Erhalt oder die Wiedergewinnung der eigenständigen Lebensführung sowie die Verbesserung der Wohnungs- und Lebensqualität. Barrierefreies Wohnen Unter „Barrierefreiheit“ versteht man einen umfassenden Zugang und unein- geschränkte Nutzungschancen aller gestalteten Lebensbereiche. Das Prin- zip der Barrierefreiheit zielt darauf, dass bauliche und sonstige Anlagen sowohl für Menschen mit Beeinträch- tigungen als auch für Personen mit Kleinkindern oder für ältere Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätz- lich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Bei Gelenkerkrankungen oder ähnlichen körperlichen Beein- trächtigungen kann die Bewältigung des Alltags oftmals schon daran schei- tern, wenn der Zugang zur Wohnung im dritten Stock mangels Fahrstuhl erheb- lich erschwert wird. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für alle Neubauten mit mehreren Stockwerken Fahrstühle als Teil des barrierefreien Wohnens vorgeschrieben. Bei der barrierefreien Wohnraumge- staltung ist vor allem darauf zu achten, dass alle Räume und Alltagsgegen- stände ungehindert und gefahrlos genutzt werden können. Ein Bewegungs­ melder, der das Licht selbsttätig ein- und ausschaltet, oder automatisierte Rollläden sind nützliche Hilfsmittel. Das Badezimmer sollte im Hinblick auf die Dusche möglichst ebenerdig sein. Alter- nativ empfiehlt sich das Anbringen einer kleinen Rampe. Griffe in Reichweite erleichtern außerdem das Duschen, Baden oder Waschen am Waschbecken. Barrierefrei ist nicht gleich behindertengerecht Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass es zwischen der Begrifflichkeit „barrierefrei“ und „behindertenge­ recht“ einen Unterschied gibt. So ist eine Behinderung jeweils individuell. Menschen mit Sehbehinderung haben andere Bedürfnisse als beispielsweise Personen, die querschnittsgelähmt und deshalb auf den Rollstuhl angewie- sen sind. Beide Menschen haben eine Behinderung, ein querschnittsgelähm­ ter Mensch benötigt jedoch grundsätz­ lich eine anders gestaltete Wohnung als ein sehbehinderter Mensch. Eine behin- dertengerechte Wohnung ist deshalb nach der individuellen Behinderung gestaltet, während eine barrierefreie Wohnung grundsätzlich dahingehend zu gestalten ist, dass alle Wohnbereiche ungehindert erreicht werden können. Eine barrierefreie Wohnung wird nicht nur von älteren Menschen und Men- schen mit körperlichen Einschränkun- gen benötigt, sondern ist für die ganze Familie eine große Erleichterung. Wohnraumanpassung Eine Wohnraumanpassung soll Ihnen oder Ihren Angehörigen das selbst­ ständige Leben in Ihrem Zuhause er- leichtern, sowohl im Alter als auch bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. In etlichen Lebenssituationen wird der Verbleib in der eigenen Wohnung ohne Wohnraumanpassung schwierig. Bei- spielsweise werden mit der Zeit Stufen und sanitäre Anlagen zum Problemfall. Deshalb müssen Sie nicht zwangsläufig ans Umziehen denken. Mit rechtzeiti- gen Umbaumaßnahmen in der Woh- nung können Sie die Bewältigung des Alltags vereinfachen und somit Ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität fördern. Dafür sorgt zum Beispiel die Instal­ lation eines Treppenlifts oder die rutschsichere Ausstattung der Stufen im Treppenhaus. Mehr Sicherheit bie- ten auch die Anbringung von gut erkennbaren Haltegriffen und Stütz- stangen oder die Installation von Bewegungsmeldern für den nächtli­ chen Weg zur Toilette. Allgemein sollte­ darauf geachtet werden, dass alle Stolperfallen in den Wohnräumen beseitigt werden. Der Einbau von gut erreichbaren Lichtschaltern, das Absenken von Hängeschränken in der Küche und der Umbau der Wanne zu einer stufenlosen Dusche sind ebenso hilfreiche Maßnahmen für den all- täglichen Bedarf in den eigenen vier Wänden. Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraum­ berater können Sie sich einen Über blick über die Veränderungsmöglich- keiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Wenn Sie in einer Mietwoh- nung leben, sollten Sie anschließend Ihre Pläne mit Ihrem Vermieter bespre- chen, denn er muss der Wohnungsan- passung zustimmen. Eine Beratung ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefreiheit und Selbst- ständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pfle- geversicherung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohn­ raumanpassung für Senioren“. ©LandkreisTirschenreuth-Musterwohnung(2018)

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