Kreis-Informationsbroschüre Wittenberg

DER KREISTAG der Lutherstadt Wittenberg — Der Kreistag ist das von den wahlberechtigten Bürgern des Landkreises Wittenberg gewählte Hauptorgan der Kommune und die Vertretung der Einwohner des Landkreises. Der Kreistag wird nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt für eine Dauer von 5 Jahren gewählt. Die jetzige Wahlperiode endet am 30.06.2024. Als Gebietskörperschaft erfüllt der Landkreis Wittenberg im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung öffentliche Aufgaben von überörtlicher Bedeutung. Er erbringt Leistungen, die über die Verwaltungskraft der Gemeinden hinausgehen und wirkt für Bund und Länder als untere staatliche Behörde. Der überwiegende Teil der Aufgaben ist per Gesetz übertragen. Gegenüber den Gemeinden hat der Landkreis ausgleichend zu wirken. Zu den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben gehören beispielsweise die Abfallwirtschaft, der öffentliche Personennahverkehr, die Trägerschaft von Sekundar-, Berufs- und Förderschulen sowie Gymnasien und die Schulentwicklungsplanung. Der Kreistag legt die Ziele und Grundsätze der vom Landrat geleiteten Verwaltung fest. Die Sitzungen sind generell öffentlich. Nur wenige, durch die Geschäftsordnung geregelte Sachverhalte werden nicht öffentlich verhandelt. Derzeit stellen acht Parteien insgesamt 48 ehrenamtliche Mitglieder. Der Landrat besitzt ebenfalls Stimmrecht. Zur Vorbereitung der Beschlüsse hat der Kreistag acht Fachausschüsse gebildet, denen seine Mitglieder und sachkundige Einwohner angehören. Die Zuständigkeit richtet sich nach spezifischen Aufgaben und Themenfeldern: 28

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