Familien- und Seniorenwegweiser der Verbandsgemeinde Wörrstadt

11 Eltern sein In der Verbandsgemeinde stehen Ihnen eine Vielzahl von Beratungsstellen, Einrichtungen sowie unterstützende Hilfen zur Verfügung. Zögern Sie nicht, diese Angebote für Sie und Ihre Familie in Anspruch zu nehmen. Die Fachkräfte, auch in den Bildungseinrichtungen, unterstützen Sie gerne. Gesundheitswesen Bei Fragen rund um das Gesundheitswesen unterstützt Sie das Gesundheitsamt Alzey-Worms mit Untersuchungen durch den kinder- und jugendärztlichen Dienst, amtsärztliche Einschulungsuntersuchungen sowie durch die persönliche Beratung zu den Früherkennungsuntersuchungen. Außerdem werden Impfsprechstunden angeboten, worin Sie über alle, in Deutschland und für Reisen, empfohlenen Impfungen informiert werden. Donnerstags von 15 bis 17:00 Uhr bietet das Gesundheitsamt eine offene Sprechstunde an. Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Alzey-Worms Bahnhofstraße 46, 55232 Alzey  06731 408-7038 gesundheitsamt@alzey-worms.de Pflege eines kranken Kindes Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung haben zur Pflege ihres erkrankten Kindes einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. In dieser Zeit wird Kinderpflegekrankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt. Alleinerziehende haben einen Anspruch von 20 Tagen und gemeinschaftlich Erziehende von je zehn Tagen. Bei mehreren Kindern ist das Kinderkrankengeld auf maximal 25 Arbeitstage je Elternteil bzw. 50 Tage für Alleinerziehende begrenzt. Bei schwererkrankten Kindern gibt es Ausnahmeregelungen. Privatversicherte klären den Anspruch im Bedarfsfall direkt mit ihrer privaten Krankenkasse. Vorsorgeuntersuchungen Bei jeder Vorsorgeuntersuchung prüft Ihr Kinderarzt, ob sich Ihr Kind dem Alter entsprechend entwickelt und ob mögliche Erkrankungen vorliegen. Durch die rechtzeitige Behandlung oder spezielle Förderung können mögliche Folgen für die Gesundheit und Entwicklung Ihres Kindes verhindert oder zumindest gemindert werden. Sie können sich bei den Besuchen auch zur Entwicklung Ihres Kindes sowie zum Gesundheitswesen beraten lassen. Alle Untersuchungsergebnisse werden im gelben Kinder-Untersuchungsheft protokolliert, dass zu allen Kinderarztterminen mitgebracht werden muss. Die Wahrnehmung der Vorsorgeuntersuchungen ist Pflicht und sie werden, ebenso wie die empfohlenen Impfungen nach der Ständigen Impfkommission, von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen erstattet. Lediglich die U10, 11 und J2 werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Sollten Sie keine Kinderarztpraxis finden, die Ihr Kind als neuen Patienten aufnimmt, ist die Kassenärztliche Vereinigung verpflichtet, Sie zu unterstützen und die ärztliche Versorgung sicherzustellen. Kassenärztliche Vereinigung Isaac-Fulda-Allee 14, 55124 Mainz  06131 326326 www.kv-rlp.de © Evgeniy Kalinovskiy /AdobeStock

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