Familien- und Seniorenwegweiser der Verbandsgemeinde Wörrstadt

15 Eltern sein Betreuungseinrichtungen Kindertagespflege Die Kindertagespflege im Haushalt oder in angemieteten Räumlichkeiten einer qualifizierten Tagesmutter / Tagesvater bietet eine familiennahe Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten. Es wird für Kinder im Alter von ca. neun Wochen bis 14 Jahre angeboten, überwiegend jedoch von Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in Anspruch genommen. Die Betreuungsvereinbarungen werden im Vertrag zwischen den Erziehungsberechtigten und der Tagespflegeperson festgelegt. Die Tagesmütter bzw. Tagesväter werden über die Kreisverwaltung qualifiziert und sind im Besitz einer Pflegeerlaubnis, einer Erste-Hilfe-am-Kind-Qualifizierung, eines erweiterten Führungszeugnisses sowie einer Qualifizierung, die jährlich mit Fortbildungen gefördert wird. Die Mitarbeiterinnen der Abteilung Kindertagespflege vermitteln den Kontakt zu Tagespflegepersonen und unterstützen bei den Bezuschussungsmodalitäten und Beitragsberechnungen. Kreisverwaltung Alzey-Worms, Kindertagespflege An der Hexenbleiche 32, 55232 Alzey  06731 408-5311 oder 408-5312 info@alzey-worms.de Kindertageseinrichtungen Die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und die Förderung der Familien haben in der Verbandsgemeinde Wörrstadt ein hoher Stellenwert. In den zurückliegenden Jahren wurde große Anstrengungen unternommen, um das Betreuungsangebot im Kindertagesstättenbereich kontinuierlich dem Bedarf anzupassen, um für jedes Kind ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Betreuungsplatz vorzuhalten. Mit 17 kommunalen, vier konfessionellen sowie zwei Einrichtungen freier Träger wird ein vielfältiges und wohnortnahes Betreuungsangebot mit unterschiedlichen pädagogischen Konzeptionen angeboten. In den Einrichtungen stehen neben den Regelöffnungszeiten auch verlängerte Angebote mit Ganztagsbetreuung zur Verfügung. Zudem gibt es in Wörrstadt eine kommunale Horteinrichtung. Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ist der Besuch einer Kinder- tageseinrichtung beitragsfrei. Für Kinder unter zwei Jahren sowie für Hortkinder werden einkommensabhängige Elternbeiträge erhoben. Antragsformulare erhalten Sie bei der Anmeldung von der Kindertageseinrichtung. Darüber hinaus entstehen den Erziehungsberechtigten gegebenenfalls Kosten für die Mittagsverpflegung, wofür eine Kostenübernahme bzw. Kostenermäßigung bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms beantragt werden kann. Es empfiehlt sich, sein Kind sehr frühzeitig direkt in der Kindertageseinrichtung anzumelden, um möglichst auch einen wohnortnahen Betreuungsplatz zu erhalten. Integrationsplätze für Kinder mit Behinderung Im Rahmen der Eingliederungshilfe von Kindern mit Behinderung soll der Besuch einer wohnortnahen Kindertagesstätte durch einen Integrationsplatz ermöglicht werden. Die Kinder sollen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung geför- dert und die soziale Teilhabe ermöglicht werden. Zur Gewährleistung der erforderlichen Unterstützung stehen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen Inklusionsassistenten zur Verfügung. Lebenshilfe Einrichtungen GmbH Worms Kurfürstenstraße 1 – 3, 67549 Worms  06241 5080 info@lebenshilfe-worms.de, www.lebenshilfe-worms.de © Olesia Bilkei / AdobeStock

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