Familien- und Seniorenwegweiser der Verbandsgemeinde Wörrstadt

48 Nachbarschaftsplatz für alle Generationen in Wallertheim Beratung und Information für alle Generationen Diakonisches Werk Rheinhessen, Fachstelle für Suchtfragen Schlossgasse 14, 55232 Alzey  06731 950314 sucht-alzey@dwwa.de, www.dwwa.de Jugend- und Drogenberatungsstelle Schlossgasse 11, 55232 Alzey  06731 1372 drobs.alzey@t-online.de www.drogenberatung-alzey.de Caritasverband Worms e. V., Psychosoziale Beratungsstelle für Suchtkranke und deren Angehörige Renzstraße 3, 67547 Worms  06241 206170 psbb@caritas-worms.de, www.caritas-worms.de Rheinhessen-Fachklinik-Suchtambulanz Dautenheimer Landstraße 66, 55232 Alzey  06731 7501088 info@rfk.landeskrankenhaus.de www.rheinhessen-fachklinik-alzey.de Telefonseelsorge In einer seelischen Notlage, bei Sorgen und Problemen finden Sie Tag und Nacht anonym und kostenfrei bei der Telefonseelsorge einen Gesprächspartner, der Ihnen zuhört und neue Perspektiven aufzeigt. Auch Pfarrer und kirchliche Seelsorger stehen Ihnen beratend und unterstützend zur Seite. Ansprechpartner Ihrer Kirchen- bzw. Pfarrgemeinde finden Sie im Nachrichtenblatt und auf der Website der Verbandsgemeinde.  116123  0800 1110111 (evangelisch)  0800 1110222 (katholisch) Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung Eine Erkrankung, ein Unfall, Alter oder sonstige unerwartete Ereignisse können bewirken, dass man keine eigenverant- wortlichen Entscheidungen mehr treffen kann. Mit Hilfe einer Patientenverfügung bestimmen Sie, wenn Ihre Einwilligungs- Urteils- oder Äußerungsfähigkeit nicht mehr vorhanden sein sollte, welche medizinischen Behandlungen im Notfall vorgenommen werden dürfen bzw. welche Sie ablehnen. In einer Vorsorgevollmacht verpflichten Sie eine Vertrauensperson, die in Ihrem Namen in allen, von Ihnen zuvor festgelegten Lebensbereichen, als Ihr rechtlicher Vertreter handeln darf, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Bei einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, welche Person im Falle Ihrer Betreuungsbedürftigkeit, die Aufgabe Ihres gesetzlichen Vertreters vor Gericht, aber auch außergerichtlich, übernehmen soll. Diese Verfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer vermerkt werden. All diese schriftlichen Erklärungen setzen ein unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigen voraus und sollten daher nicht leichtfertig verfasst werden. Die kostenlose Beratung bei Betreuungsbehörden- und vereinen kann Sie bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Bei der Erstellung einer Patientenverfügung berät Sie auch ein Arzt Ihres Vertrauens. © VG Wörrstadt

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