Bürgerinformationsbroschüre der Verbandsgemeinde Wörrstadt

DIE VERWALTUNG Das Ordnungsamt mit Kommunalem Vollzugsdienst kümmert sich um die Gefahrenabwehr und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Ausgenommen hiervon ist die Verfolgung von Straftaten (dies ist Aufgabe der Polizei). Im Fokus stehen vor allem nächtliche Ruhestörungen durch private Feiern und Partys, Belästigungen der Allgemeinheit, Anleinpflicht von Hunden, Überwachung des Verlaufs von Veranstaltungen sowie die Durchführung von Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzes in Gaststätten, Spielhallen und Lebensmittelmärkten. Um Gefahrenabwehr geht es auch im Sachgebiet Brandschutz. Im Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz – LBKG) ist u. a. geregelt, dass die Feuerwehren als Einrichtungen der Städte und Gemeinden die erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben, um Brandgefahren und andere Gefahren abzuwehren. Die Verbandsgemeinde ist somit für die laufende Unterhaltung von Fahrzeugen, Geräten, Feuerwehrgerätehäusern und die persönliche Ausrüstung der Feuerwehrangehörigen unserer 14 Freiwilligen Feuerwehren zuständig. Die Straßenverkehrsbehörde erfüllt die Aufgabe der unteren Verkehrsbehörde für alle Stadt- und Gemeindestraßen sowie die klassifizierten Straßen (Kreis-, Landes- und Bundesstraßen) innerorts. In Abstimmung mit der Polizei und dem jeweiligen Straßenbaulastträger (Eigentümer der Straße) entscheidet sie über Verkehrsregelungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO), z. B. über das Aufstellen von Verkehrszeichen und -einrichtungen. Die Verkehrsüberwachung erfolgt im Bereich des ruhenden und fließenden innerörtlichen Verkehrs. Schwerpunkte beim ruhenden Verkehr, z. B. Kontrollen von Schwerbehindertenparkplätzen, Haltverbotszonen und Sperrflächen, dienen vor allem der Gefahrenabwehr. Die Überwachung des fließenden Verkehrs im innerörtlichen Bereich erfolgt für den gesamten Landkreis Alzey-Worms. Die Geschwindigkeitsmessungen dienen vorrangig der Verkehrsunfallprävention und sollen die Verkehrsteilnehmer zu verkehrsgerechtem und rücksichtsvollem Verhalten motivieren. Das Gewerbeamt führt das Gewerberegister für unser Gebiet, gibt Auskünfte und erteilt zum Beispiel Bewachungsdiensten, Spielhallen und Maklern die erforderliche Erlaubnis. Als Gaststättenbehörde sind wir zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen, zum Beispiel Gaststättenerlaubnisse und Gestattungen, und für die Überwachung der Betriebe. Im Sachgebiet Schulen werden die Aufgaben der Verbandsgemeinde als Schulträger von sechs Grundschulen erledigt. Der Schulträger ist für die Einrichtung und Unterhaltung der Schulgebäude sowie die Beschaffung der Lehr- und Unterrichtsmittel verantwortlich. Außerdem kümmert man sich hier um die Schulsozialarbeit, ein Unterstützungs- und Beratungsangebot für alle Grundschüler, deren Erziehungsberechtige und der Lehrkräfte mit dem Ziel, vor allem präventiv zu wirken. Das Sachgebiet Kindertagesstätten ist zuständig für die vorhandenen Krippen (ausschließlich Kleinkinder unter 3 Jahren), Kindergärten (Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt), Kindertagesstätten (wenn Kindergärten auch Plätze zur Betreuung von Kindern im Alter von unter 3 Jahren anbieten) und Horte (Betreuung von Schulkindern ab 6 Jahren, was aktuell Saulheim und Wörrstadt anbieten). Für die in Trägerschaft der Ortsgemeinden/Stadt stehenden Kindertagesstätten veranlagt die Verbandsgemeinde die Elternbeiträge, beantragt Personalkostenzuschüsse und rechnet mit dem Landkreis ab. Im Bereich Jugendpflege unterstützt der Jugendpfleger die offene Jugendarbeit in den Gemeinden und bei Bedarf auch die anderer Einrichtungen, wie z. B. der Kirchen und Vereine. Er organisiert Präventionsmaßnahmen, bietet jungen Erwachsenen Hilfestellung (z. B. bei der Stellen- und Ausbildungsplatzsuche), organisiert und leitet die Ferienbetreuung für Grundschulkinder sowie das Neuborn Open Air Festival (NOAF). Der Streetworker macht Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die aus unterschiedlichsten Gründen die institutionellen Hilfssysteme nicht oder nur selten nutzen, vielfältige Unterstützungsangebote bei der Alltagsbewältigung. Bei Bedarf und auf Wunsch stellt er eine Verbindung zu den wichtigsten psychosozialen oder gesundheitsbezogenen Versorgungssystemen her. Der Fachbereich ist außerdem Servicepartner der Deutschen Rentenversicherung und nimmt u. a. Rentenanträge, Anträge auf Kontenklärung oder 10

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=