Seniorenwegweiser für die Stadt und Region Wolfenbüttel

27 Rund um das Thema Pflege Als potentielle Pflegebedürftige oder Angehörige betrifft das Thema Pflege jeden von uns. Dabei gilt es sich in erster Linie über die Gesetzesänderungen, die verschiedenen Pflegearten und über die Leistungen der Pflegeversicherung zu informieren. Die Pflegereform Lange war die Pflegeversicherung auf die körperliche Pflege ausgerichtet. Das hatte zur Folge, dass Demenzerkrankungen und psychische Beschwerden bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nicht oder nur kaum berücksichtigt wurden. So hat die Pflegereform nicht nur die Leistungen für Pflege­ bedürftige und deren Angehörige erweitert, sie führte zugleich einen neuen Pflegebedürftigkeits­ begriff ein. Ziel war es, die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz in die Pflegeleistungen miteinzubeziehen. Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit werdenalso sowohl körperliche als auch geistige und psychische Faktoren berücksichtigt. Ob jemand pflegebedürftig ist, bestimmt der Grad der Selbstständigkeit. Seit dem 1. Januar 2017 erhalten Demenzkranke und körperlich Pflegebedürftige, die ähnlich selbstständigeinge- schätzt werden, den gleichen Pflegegrad und haben Anspruch auf die gleichen Leistungen der Pflegekasse. Die bisherigen Pflegestufen von null bis drei wurden abgeschafft und durch fünf Pflegegrade ersetzt. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss die Einstufung in einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Dieser Antrag ist formlos möglich. Zu beachten ist jedoch, dass Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht rückwirkend erbracht werden. Der Leistungs- anspruch beginnt frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Mit der Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist automatisch die Mitgliedschaft bei der angegliederten Pflegekasse verbunden. Anträge für die Gewährung von Pflege­ leistungen werden über die Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse an die Pflegekasse weitergeleitet. Bei Bedarf unterstützen Sie die Pflegeberaterinnen des Seniorenservicebüros beim Ausfüllen der Antrags­ formulare. © Robert Kneschke / Fotolia

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