Seniorenwegweiser für die Stadt und Region Wolfenbüttel

42 Vorsorge Egal in welcher LebenssituationSie sich befinden oder wie alt Sie sind, Sie können nicht wissen, was das Leben für Sie im nächsten Moment bereithält. Deshalb ist Vorsorge für den Ernstfall sehr wichtig. Dabei sollten Sie sowohl über den Erbnachlass als auch über medizinische und organisatorische Maßnahmen nachdenken. Sicherlich ist die bekannteste Vorsorgemaßnahme das Aufsetzen des Testaments – der sogenannte letzte Wille eines Menschen. Durch die Einrichtung eines Testamentes gehen Sie sicher, dass die Ver­ teilung Ihres Vermögens nach Ihren eigenen Wünschen erfolgt. Liegt im Todesfall kein gültiges Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, über deren Regelungen Sie sich bei einem Rechts- anwalt, Notar oder dem Amtsgericht informieren können. Das eigenhändige Testament ist die ein- fachste Form. Es muss handschriftlich verfasst, mit vollem Namen unterschrieben werden, sowie Ort und Datum enthalten. Das bei einem Notar verfasste noterielle Testament bietet die größere Sicherheit. Es ist kostenpflichtig, bietet jedoch die Gewähr, dass Ihr letzter Wille klar, deutlich formuliert und ist und im Todesfall das Nachlassgericht informiert wird. Sie können Ihr Testament jederzeit ändern, wenn es nicht mehr Ihrem aktuellen Willen entspricht. Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen für den Fall einer medizinischen Behandlung festlegen, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Denn bei den bestehenden medizinischen Möglichkeiten wird es immer wichtiger, sich konkret zu äußern, da Ärzte grundsätzlich der gesetzlichen Bestimmung verpflichtet sind, Leben so lange wie möglich zu erhalten. Die Erklärung muss in schrift­ licher Form vorliegen und mit einem Datum und der Unterschrift versehen sein. Auch sie kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Mit der Vorsorgevollmacht haben Sie die Möglichkeit, eine Person Ihres Vertrauens zu bestimmen (ohne Kontrolle durch das Vormundschaftsgericht), um für und über Ihre Belange zu entscheiden, wenn Sie in eine Situation kommen, in der Sie wichtige Entschei- dungen nicht mehr selber treffen können. Diese Ver- trauensperson agiert in Ihrem Namen. Die Vorsorge- vollmacht kann sich auf alle relevanten rechtlichen © HighwayStarz / Fotolia

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