Trauer-Ratgeber der Stadt Wolfenbüttel

17 Die unterschiedlichen Bestattungsarten Erdbestattungen ✱ Allgemein Erdbestattungen dürfen nur in einem Sarg erfolgen. Die Ruhefrist bei Erdbestattungen beträgt 25 Jahre. ✱ Wahlgrabstelle Bei den Wahlgrabstätten kann die Lage der Grabstätte in den dafür ausgewiesenen Grabfeldern ausgesucht werden. Man erwirbt für die Ruhefrist von 25 Jahren ein Nutzungsrecht an der Grabstätte. Je nach Stelle kann ein Sarg und bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht für die Grabstätte kann verlängert werden. So kann eine Wahlgrabstätte zum Beispiel als Familiengrab über Generationen erhalten werden. Es ist auch möglich, eine mehrstellige Erbgrabstätte zu erwerben. Erbgrabstätten werden auf Friedhofsdauer vergeben. ✱ Reihengrabstelle Reihengrabstellen sind Grabstätten, die der Reihe nach vergeben werden. Die Ruhefrist beträgt 25 Jahre. Da nach Ablauf Reihengrabstellen mit Pflege Wahlgrabstelle Reihengrabstelle

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