Trauer-Ratgeber der Stadt Wolfenbüttel

19 Die unterschiedlichen Bestattungsarten der Ruhefrist eine Verlängerung der Nutzung nicht möglich ist, können zusätzliche Urnen nur in den ersten fünf Jahren beigesetzt werden (die Ruhefrist für Urnen beträgt 20 Jahre). Es können auch Reihenstellen – mit Pflege durch das Tiefbauamt Abt. Grünflächen / Friedhof über die gesamte Ruhefrist hinweg – erworben werden. ✱ Halbanonym Halbanonyme Erdbestattungen sind nur auf dem Hauptfriedhof in Wolfenbüttel und auf dem Friedhof in Salzdahlum möglich. Die Ruhefrist beträgt ebenfalls 25 Jahre. Die Grabstelle wird mit Rasen eingesät und durch das Tiefbauamt Grünflächen / Friedhof gepflegt. Es besteht die Möglichkeit, an einem vorab aufgestellten Gemeinschaftsdenkmal Namenstafeln (Anfertigung durch einen Steinmetz) anzubringen und an ausgewiesenen Stellen Grabschmuck niederzulegen. Feuerbestattung ✱ Allgemein Als Feuerbestattung bezeichnet man die Einäscherung des Verstorbenen im Sarg und spätere Beisetzung der Asche in einer Urne. Die Ruhefrist für Urnen beträgt 20 Jahre. ✱ Wahlgrabstelle Bei den Wahlgrabstätten kann die Lage der Grabstätte in den dafür ausgewiesenen Grabfeldern ausgesucht werden. Man erwirbt für die Ruhefrist von 20 Jahren ein Nutzungsrecht an der Grabstätte. Je nach Stelle können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht für die Grabstätte kann verlängert werden. So kann eine Wahlgrabstätte zum Beispiel als Familiengrab über Generationen erhalten werden. Halbanonyme Sargbestattung Urnenwahlgrabstellen

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