Trauer-Ratgeber der Stadt Wolfenbüttel

www.wolfenbuettel.de Trauerfall-Ratgeber

Weitere Angebote des Forsthauses unter www.hotel-forsthaus.net Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder reservieren möchten, stehen wir Ihnen gerne unter Telefon 0 53 31 / 8 82 47 88 zur Verfügung. Trauerfeiern im Forsthaus Hotel Forsthaus Neuer Weg 5 · 38302 Wolfenbüttel Wir bieten ein stilvolles Ambiente, abseits von störenden Blicken, für Ihre Trauerfeier. Vertrauen Sie unserem würdevollem Service und lassen Sie sich beraten in allen Fragen zu Dekoration, Speisen und Getränken. Inhaltsverzeichnis Formalitäten und sonstige Maßnahmen 2 Trauerfeier und kirchliche Beerdigung 7 Blumenschmuck und Grabbetreuung 9 Nachlass und Vorsorgeregelungen 11 Versicherungen, Vereine, Banken 12 Friedhöfe in Wolfenbüttel 13 Die unterschiedlichen Bestattungsarten 16 Grabherstellung und Grabpflege 21 Grabmal 21 Verhalten auf dem Friedhof 22 Friedhofssatzung und Gebühren 22 Plan 23 Inserentenverzeichnis U3 Frühlingsbeet U = Umschlagseite

„Wenn ihr mich sucht, sucht mich in euren Herzen. Habe ich dort eine neue Bleibe gefunden, lebe ich in euch weiter.“ (Antoine de Saint-Exupéry) 1

2 ����������������������������������� Formalitäten und sonstige Maßnahmen Auch das Sterben gehört zum Leben Seit Menschen auf dieser Erde leben, bestatten sie ihre Toten. Viele hundert Jahre lang war der Tod für unsere Vorfahren ein vertrauter Begleiter, ein Bestandteil ihres Lebens; er wurde akzeptiert und häufig als Erfüllung der letzten Lebensphase empfunden. Heute ist er für viele angsteinflößend und unfassbar. So gehört das Sterben zu den Themen, die viele Menschen am meisten meiden. Die Ehrung der Verstorbenen jedoch gehört zu den ältesten kulturhistorischen Überlieferungen aus vorchristlicher und christlicher Zeit. Bestandteil des Umgangs mit dem Leben und dem Tod ist es, diese Verehrung nach außen in Form von Grabstätten zu zeigen. Die individuelle Gestaltung der Gräber erfordert natürlich das Einhalten bestimmter Regeln, um den Friedhof als einen Ort des Friedens, der Ausgewogenheit und der Geborgenheit erleben zu können. Durch den täglichen Besuch des Grabes, das Mitbringen eines Blumenschmuckes oder einfach nur das Erinnern an vergangene Zeiten findet ein wichtiger Schritt in der Trauerbewältigung für die Hinterbliebenen statt. Friedhöfe verbinden die materielle mit der geistigen Welt. Hier vollziehen sich Begegnungen zwischen Trauernden und Spaziergängern. Gefühle werden ausgetauscht und menschliche Wärme vermittelt. Aus diesen Gründen gehört die Friedhofskultur seit 2020 zu dem immateriellen Kulturerbe von Deutschland. Der Friedhof lässt auch einen Teil der Stadtgeschichte wieder lebendig werden: Friedhöfe erzählen von den letzten Ruhestätten bekannter Familien und Persönlichkeiten der Stadt. Zusätzlich bietet er auch durch seine alten Baumbestände und seiner Vielfalt an Sträuchern und Blumen einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Naturschutz und dient als grüne Lunge der Stadt. Anlaufstelle – Beratungsservice ■ Wohnortnah und aus einer Hand! ■ Aufzeigen von wohnortnahen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten. Weitergabe von Adressen, Informationen und Angeboten örtlicher Dienstleister, Ausgabe von Informationsmaterialien ■ Beratung von Seniorinnen u. Senioren sowie Angehörigen zu allen Fragen des Alltags, Sozial- u. Pflegeberatung, Demenzberatung, Wohnberatung ■ Erstellen von Patientenverfügungen, Vollmachten, u.s.w. ■ Formularhilfen, z. B. Schwerbehindertenausweise, Anträge auf Parkerleichterung, Rundfunkgebührenbefreiung usw. Stadt Wolfenbüttel Seniorenservicebüro · Lange Straße 9 · 38300 Wolfenbüttel – Barrierefreier Zugang über Karlstraße – Telefon: 05331 / 9457651 / 2 · www.seniorenservicebuero-wf.de Tel fon: 053 1/86- 36 und 86-437 · www.s n orens rvicebu ro-wf.de

3 ����������������������������������� Symbolpflanze Immergrün (Vinca) Was ist im Todesfall zu tun? Bei einem Trauerfall geraten wir in eine Situation, in der uns Schmerz und Verlustgefühle treffen und wir uns hilflos fühlen. Dennoch müssen verschiedene Aufgaben kurzfristig wahrgenommen und Entscheidungen – von der Aufbahrung, der Trauerfeier, der Bestattungsart und dem Bestattungsort – von einem Moment auf den anderen getroffen werden. Bestattungsunternehmen, Gärtnereien, Steinmetze und die Friedhofsverwaltung stehen Ihnen bei der Bewältigung der Bestattungsvorbereitungen hilfreich zur Seite. Die nachfolgende Auflistung soll Sie mit ersten Informationen unterstützen. Sie selbst können Ihrem Partner, Ihren Kindern oder auch anderen Nahestehenden helfen, diese Extremsituation in Ihrem Sinne zu meistern, indem Sie Familienmitglieder und Freunde frühzeitig darauf aufmerksam machen, wo die entsprechenden Unterlagen im Ernstfall zu finden sind. Machen Sie sich Gedanken über Ihre Vorstellungen und Wünsche, die Sie selbst von Ihrem Fortgehen haben und wie Formalitäten in Ihrem Sinne geregelt werden sollen. Im Falle des Todes … … sollten die in der nachfolgenden Übersicht aufgeführten Formalitäten und Bestattungsvorbereitungen erledigt werden:

• Trauergespräch bei Ihnen oder in unseren Räumen • Erledigung sämtlicher Formalitäten und Behördenwege • Einäscherung in Braunschweig • Beratung in der Bestattungsvorsorge • Wir sind immer für Sie da – ohne Feiertags- und Nachtzuschläge ABSCHIED BRAUCHT RUHE In unserem Trauerraum können Sie in würdevoller, persönlicher Atmosphäre Abschied nehmen. ERD-, FEUER- SEE- UND WALDBESTATTUNGEN Ihr Berater im Sterbefall Telefon (05331) 9 21 90 Wolfenbüttel

5 ����������������������������������� Was muss ich sofort regeln? • Den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Ist die Todesursache unklar, muss eine amtliche Ermittlung erfolgen. Im Krankenhaus oder Heim wird dies ohne Zutun der Angehörigen veranlasst. • Angehörige und nahe Freunde benachrichtigen und eventuell um Hilfe bitten • Ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Der Bestatter wird mit Ihnen alles besprechen und für Sie alles Notwendige regeln. Dieses Unternehmen kann auf Wunsch auch einen Teil der folgenden Aufgaben übernehmen: • Die Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen • Bestattungsform und Grab festlegen (z. B. Erd- oder Feuerbestattung, Wahl-, Reihen- oder Urnengrab, Urnenbaumgrab, Halbanonyme Bestattung) • Sarg und Ausstattung auswählen • Termin für die Trauerfeier und die Beerdigung festlegen gegebenenfalls Unterbringungsmöglichkeiten für angereiste Verwandte organisieren • Bestattungsablauf mit nahen Angehörigen, Bestatter und Pfarrer besprechen sowie die Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Gottesdienst, Grabreden, musikalische Umrahmung, Dekoration, Kondolenzliste etc.) • Pfarrer oder Trauerredner Informationen über die verstorbene Person zukommen lassen • Druckerei wegen Sterbeanzeige bzw. Sterbebildern beauftragen • Traueranzeige verfassen und bei der Zeitung aufgeben • Bei Versendung von Trauerbriefen Text und Adressenliste zusammenstellen • Für Trauermahl gegebenenfalls Räumlichkeiten reservieren • An Trauerkleidung denken Was ist später zu erledigen? • Mit Krankenkasse bzw. Lebensversicherung abrechnen • Tod eines Rentenempfängers beim Postrentendienst melden • Bei der Rentenversicherungsstelle Vorschusszahlung beantragen • Rentenanspruch geltend machen • Bei Beamten Versorgungsleistungen und Zusatzversicherungen beantragen • Den Sterbefall beim Arbeitgeber melden • Erbschein beantragen und gegebenenfalls Testament eröffnen lassen (Notar einschalten) • Wohnung kündigen, Übergabe regeln • Gas und Wasser abstellen, Energielieferungen kündigen, Heizungsanlage regulieren • Zeitungen, Rundfunk und Telefon ab- oder umbestellen • Gewerbe abmelden Christus-Statue mit Saisonbepflanzung

6 ����������������������������������� • Auto und Kfz-Versicherung ab-oder ummelden • Post umbestellen • Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern • Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen • Mitgliedschaften und Abonnements kündigen • Bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar einschalten • Grundbesitz, Geldvermögen, mobiles Eigentum, Sachwerte klären lassen • Übernahme von Verpflichtungen und Ansprüche gegenüber Dritten klären • Fragen zur Herrichtung, Gestaltung und Pflege der Grabstätte klären (Eigenpflege, Vergabe an Friedhofsgärtnereien oder dem Tiefbauamt Abt. Grünflächen / Friedhof ) • Steinmetz mit der Herstellung eines Grabsteines oder einer Namenstafel beauftragen. Anzeige beim Standesamt Jeder Sterbefall ist spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls im Stadtgebiet Wolfenbüttel ist das Standesamt Wolfenbüttel, Schulwall 1, 38300 Wolfenbüttel Telefon: 05331 86261 Geöffnet: Mo – Fr: 08.00 – 12.00 Uhr Di: geschlossen Do: 14.00 – 17.00 Uhr Ein Haussterbefall ist durch die Hinterbliebenen persönlich oder durch ein beauftragtes Bestattungsunternehmen beim Standesamt anzuzeigen. Ein Sterbefall in einer Klinik wird von der Klinikleitung angezeigt. Für die Beurkundung des Sterbefalls benötigt das Standesamt folgende Unterlagen: • Todesbescheinigung des Arztes • Personalausweis der den Sterbefall anzeigenden Person • zum Nachweis der Anschrift des Verstorbenen, deren Wohnsitz nicht in Wolfenbüttel war, Personalausweis oder Meldebescheinigung der Meldebehörde • bei ledigen Verstorbenen die Geburtsurkunde • bei verheirateten oder verheiratet gewesenen Verstorbenen von der letzten Ehe −− bei Eheschließung bis zum 31. Dezmber 1957 eine Heirats- urkunde −− bei Eheschließung ab dem 1. Januar 1958 einen Auszug aus dem als Heiratseintrag geführten Familienbuch vom Standesamt des Heiratsortes −− bei Eheschließung ab dem 1. Januar 2009 eine Eheurkunde und Geburtsurkunden des Verstorbenen und überlebenden Ehegatten • bei Verwitweten zusätzlich die Sterbeurkunde des letzten Ehegatten soweit der Sterbefall nicht in dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch oder der Heiratsurkunde eingetragen ist • bei Geschiedenen außerdem das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk falls die Scheidung nicht in dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch eingetragen ist. • hatte die verstorbene Person eine Lebenspartnerschaft begründet, ist die Lebenspartnerschaftsurkunde und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung (Gerichtsurteil oder Sterbeurkunde) erforderlich. Vorhandene ältere Urkunden (evtl. in einem Stammbuch), deren Inhalt den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, können ver- wendet werden. Die Vorlage der genannten Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsbücher bei dem für den Sterbefall zuständigen Standesamt geführt werden. Formalitäten und sonstige Maßnahmen

7 Trauerfeier und kirchliche Beerdigung Sommerimpression Trauerfeier und kirchliche Beerdigung War ein Verstorbener Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft und lässt sich diese Zugehörigkeit durch die Meldedatei bzw. durch die Heiratsurkunde oder das Familienbuch beim Standesamt nachweisen, so wird die Konfessionszugehörigkeit in die Sterbeurkunde eingetragen, sofern die Angehörigen damit einverstanden sind. Für das Pfarramt, welches für die kirchliche Beerdigung zuständig ist, gilt dies gleichzeitig als Nachweis, dass der Verstorbene seiner Kirche bis zum Tod angehörte. Die nächsten Angehörigen sollten zweckmäßigerweise direkt mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt aufnehmen, um ein Gespräch zur Vorbereitung der kirchlichen Beerdigung zu vereinbaren. Falls keine kirchliche Beerdigung gewünscht wird, ist das beauftragte Bestattungsunternehmen auf Wunsch gerne bereit, einen Trauerredner zu vermitteln. Gleiches gilt für Art und Form der Ausgestaltung der Trauerfeier. © Kzenon / AdobeStock

8 Sommerbepflanzung auf Urnengrab R Ö B E R G O U R M E T M A R K T e.K. Inhaber: Susanne Röder Kornmarkt 6 38300 Wolfenbüttel  05331-1241 Röber Gourmetmarkt seit 1827 für Sie da! E-Mail: info@roeber-gourmetmarkt.de www.roeber-gourmetmarkt.de Gartenarbeiten + Floristik Gärtnerei

9 Blumenschmuck und Grabbetreuung Blumenschmuck und Grabbetreuung Blumenschmuck Ob nach den Wünschen, die der Verstorbene zu Lebzeiten geäußert hat oder nach den Vorstellungen der Angehörigen – für Grün- und Blumenschmuck als würdiger Rahmen für eine Trauerfeier sind die Floristen und Gärtner Ihre direkten Ansprechpartner. Bei Ihnen finden Sie kompetente Beratung, individuelle Gestaltungsvorschläge und umfassenden Service. Die Umsetzung Ihrer Vorgaben steht dabei selbstverständlich stets im Vordergrund. Grabpflege Sie wohnen weit entfernt von der Grabstätte eines Verwandten oder fühlen sich nicht in der Lage, das Grab neu anzulegen und sachgemäß zu pflegen? Das Tiefbauamt Abt. Grünflächen / Friedhof bieten Ihnen die Anlage und Pflege des Grabes ebenso wie die Friedhofsgärtnereien an. Nach einer ausführlichen Beratung und der Festsetzung der Leistungen legt das geschulte Personal das Grab an. Je nach Grabstelle wird in Absprache mit Ihnen wird eine individuelle Grabgestaltung vorab besprochen und ein Pflanzkonzept geplant. Dabei kann auf die personenspezifischen Details des Verstorbenen (z. B. Lieblingsblumen und -farben, -ort) eingegangen werden, soweit es die Standortansprüche und gestaltungstechnische Richtlinien zulassen. Zur Anpflanzung zählt auch die Anlage des Grabes in der vorgeschriebenen Größe und das fachgerechte Anlegen des Grabhügels. Damit das Grab sauber und gepflegt bleibt, bedarf es auch einer geeigneten Pflege, die eine ausreichende Bewässerung, einen fachmännischen Pflanzenschnitt und die dazugehörige Reinigung beinhaltet. Außerdem muss regelmäßig Unkraut oder Laub entfernt werden. Hochzeitsfloristik ∙ Trauerfloristik ∙ Geschenkartikel Tischdekoration ∙ Beratung und Verleih ∙ Dekoration Kaffee, Kuchen ∙ Frühstück ∙ Waffeln ∙ Geburtstagsworkshops Blütenzauber kreativ & mehr Okerstraße 11 ∙ 38300 Wolfenbüttel Telefon: 05331 - 679 994 0 · 0151 - 40 09 60 62 ∙ Fax: 05331 - 679 994 7 Bluetenzauber-wf@gmail.com ∙ www.bluetenzauber-wf.de

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11 Nachlass und Vorsorgeregelungen Nachlass und Vorsorgeregelungen Nachlassregelung Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Vermögensnachfolge rechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn man nicht gänzlich vermögenslos ist und eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Vermögensnachfolge wünscht. Ein privatschriftliches oder notariell beurkundetes Testament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt grundsätzlich, dass der Verstorbene von seinem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten (Zugewinngemeinschaft). Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen gestellt werden, empfiehlt sich der Gang zu einem Notar oder zu einem spezialisierten Rechtsanwalt. Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen und Anschriften von zu benachrichtigenden Verwandten und Bekannten sowie andere wichtige Informationen an leicht auffindbaren Stellen in der Wohnung zu hinterlegen. Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Testament mit Datum und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist dies umgehend dem zuständigen Amtsgericht / Nachlassgericht auszuhändigen. Vorsorgeregelung Mit dem Wegfall des Sterbegeldes im Jahr 2004 wurde die Absicherung im Todesfall immer präsenter. Eine rechtzeitige Vorsorge wird damit immer wichtiger. Viele Bestatter bieten Vorsorgevereinbarungen an, in denen alle mit der Bestattung zusammenhängenden Dinge zu Lebzeiten geregelt werden können. Dies empfiehlt sich insbesondere bei alleinstehenden Personen. Die Vorsorgeregelung gilt sowohl für die Regelung von finanziellen Angelegenheiten als auch für die vorzeitige Festlegung aller Abläufe und Erfordernisse, die mit einer späteren Bestattung zu tun haben können. Immer mehr Menschen nutzen die Gelegenheit, zu Lebzeiten die Pläne für die eigene Bestattung zu regeln. So bleiben ihre eigenen Wünsche gewahrt – sie suchen sich ihren Sarg oder ihre Urne selbst aus, wählen den Blumenschmuck, unterrichten Pfarrer und Redner von ihren Vorstellungen und gestalten selbst den Ablauf der Trauerfeier. Gleichzeitig entlasten sie Ihre Hinterbliebenen. Um die finanzielle Absicherung zu gewährleisten, käme auch eine Sterbegeldversicherung in Betracht. © Anze / AdobeStock

12 Versicherungen, Vereine, Banken Versicherungen, Vereine, Banken Rentenversicherung Der Tod eines Rentenempfängers ist baldmöglichst beim Postrentendienst zu melden, damit keine Überzahlungen entstehen. Nach dem Ableben eines in der Rentenversicherung der Arbeiter oder Angestellten Versicherten erhält die Witwe bzw. der Witwer von der zuständigen Rentenrechnungsstelle eine Vorschusszahlung, sofern der Antrag innerhalb eines Monats dort vorliegt. Das Standesamt stellt eine gebührenfreie Sterbeurkunde an die nächsten Angehörigen aus. Der Vorschuss dient als Überbrückung für die folgenden drei Monate. War der Verstorbene pflichtversichert, also noch erwerbstätig, so übernimmt sein Arbeitgeber die Abmeldung über die Krankenkasse. Damit ist zugleich die Abmeldung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung erledigt. Der Hinterbliebenenrentenantrag ist bei der zuständigen Ortsbehörde für die Rentenversicherung zu stellen. Krankenversicherung Weiterhin ist die zuständige Krankenversicherung unter Vorlage der vom Standesamt ausgestellten Sterbeurkunde zu informieren. Andere Versicherungen Erhielt der Verstorbene eine Kriegsrente oder die Verstorbene eine Kriegswitwenrente, ist umgehend eine Anzeige beim zuständigen Versorgungsamt erforderlich. In bestimmten Fällen ist auch die private Unfallversicherung, eine Privat-Sterbekasse oder, bei einer bestehenden Lebensversicherung, die zuständige Versicherung vom Todesfall zu informieren. Daneben sind auch andere abgeschlossene Versicherungen, wie z. B. die Privathaftpflicht-, Rechtsschutz-, Hausrat-, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung vom Todesfall zu unterrichten, damit gegebenenfalls für den die Nachfolge antretenden Versicherungsnehmer der Versicherungsschutz weiterhin aufrechterhalten werden kann. Mitgliedschaften War der Verstorbene Mitglied in einem Verein, einer Partei oder in einem Berufsverband, so ist auch dorthin der Tod mitzuteilen. Falls der Ehepartner an einer Fortsetzung der Mitgliedschaft interessiert ist, was in der Regel sinnvoll erscheint, um bestehende Kontakte aufrecht zu erhalten, sollte dies ebenfalls mitgeteilt werden. War der Verstorbene aktives Mitglied, sollte die Vereins- bzw. Verbandsleitung rechtzeitig vom Tod ihres Mitgliedes informiert werden, da üblicherweise eine Abordnung an der Bestattung teilnehmen möchte und – bei besonders verdienstvoller Tätigkeit – eine Trauerrede gehalten wird. Sonstige Erledigungen Banken, Sparkassen oder Postbanken, bei denen der Verstorbene ein Konto hatte, sind ebenfalls zu verständigen. Sofern keine Kontovollmacht für einen Angehörigen bestand, sind Zahlungsanweisungen nur dann möglich, wenn der Betreffende einen Erbschein des zuständigen Notars vorlegt. In der Praxis jedoch begleichen die meisten Banken die anfallenden Beerdigungskosten zu Lasten des Kontos des Verstorbenen, sofern die Auslagen durch Originalrechnungen nachgewiesen werden. Weiterhin ist zu prüfen, ob Änderungs- oder Kündigungsmitteilungen an den Wohnungsvermieter sowie für den Bezug von Strom, Gas, Wasser oder sonstige Verpflichtungen des Verstorbenen (Zeitungsabonnement, Buch- oder Zeitschriftenclub, Telefon usw.) erforderlich sind.

13 Friedhöfe in Wolfenbüttel Haupteingang mit Friedhofsverwaltung Für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten ist die Stadt Wolfenbüttel Tiefbauamt Abt. Grünflächen / Friedhof Lindener Straße 10 38300 Wolfenbüttel Telefon: 05331 86168 oder 05331 86169 zuständig. E-Mail: friedhof@wolfenbuettel.de Zu den Verwaltungsaufgaben gehört die Vergabe der Bestattungstermine, das Führen und Ergänzen der Grabbücher, der computerunterstützten Friedhofsdatei und der Friedhofspläne sowie die Betreuung und Beratung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wolfenbüttel. Von uns erhalten Sie Auskunft über die verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Gebühren. Neben der Durchführung von Bestattungen sind zahlreiche Pflegearbeiten in den Grünflächen sowie Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten zu erfüllen. Nicht zu vergessen ist der geregelte Winterdienst, der auch an Sonn- und Feiertagen wahrgenommen werden muss. Die Stadt Wolfenbüttel betreibt insgesamt drei Friedhöfe als eine öffentliche Einrichtung. Der Hauptfriedhof befindet sich an der Lindener Straße 10 in Wolfenbüttel. Ein Friedhofsteil befindet sich in Wolfenbüttel – OT Linden und ein weiterer Friedhofsteil in Wolfenbüttel – OT Salzdahlum. Auf den Friedhofsteilen sind unterschiedliche Bestattungsmöglichkeiten gegeben, die nachstehend im Einzelnen beschrieben sind. Friedhöfe in Wolfenbüttel

Für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten sind die Abteilungen Grünflächen und Servicebetrieb (Büro Lindener Straße 10) zuständig. Unter anderem zählt zu ihren Aufgaben die Vergabe von Bestattungsterminen, das Führen und Ergänzen der Grabbücher, der EDV-unterstützten Friedhofsdatei und Friedhofspläne sowie die Betreuung und Beratung der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere wenn es um die Auswahl von Grabstellen und Bestattungsmöglichkeiten geht. Kontakt: Stadt Wolfenbüttel Grünflächen und Servicebetrieb Telefon +49 5331 86-168 oder +49 5331 86-169 oder +49 5331 86-173 i r Besta tung zusa menhängenden Frie fs ele e eite si ie teil e Grünflächen und Servicebetrieb (Büro Lindener Straße 10) zuständig. l Vergabe von Bestattungster inen, das Führen und Ergänzen der Grabbücher, der EDV-unterstützten Friedhofsdatei und Friedhofspläne sowie die Betreuung und Beratung der Bürgerinn n und Bür er, insbesondere wenn es um die Auswahl von Grabstellen und Bestattungsmöglichkeiten geht. Kontakt: Stadt Wolfenbüttel Grünflächen und Servicebetrieb Telefon +49 5331 86-169 oder +49 5331 86-168 oder +49 5331 86-173

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilungen sind darüber hinaus die Ansprechpartner für: • Informationen und Beratung zur Grabgestaltung und Pflege • Angebote zur Grabgestaltung und -pflege • Abschluss von Dauergrab-Pflegeverträgen. www.wolfenbuettel.de Die Mitarbeiterin en und Mitarbeiter der Abteilungen sind darüber hinaus die Ansprechpartner für: • Informationen und Beratung zur Grabgest ltu g und Pfl ge • Angebote zur Grabgestaltung und -pflege • Abschluss von Dauergrab- Pflegeverträgen. www.wolfenbuettel.de

16 Die unterschiedlichen Bestattungsarten Die unterschiedlichen Bestattungsarten Falls der Verstorbene hinsichtlich seiner Bestattung Wünsche geäußert haben sollte, so vertraut er in der Regel auch darauf, dass seine Angehörigen ihm diese erfüllen. Eine rechtliche Bindung besteht allerdings nur dann, wenn Äußerungen dieser Art als sogenannter formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Anderenfalls sind die Angehörigen des Verstorbenen grundsätzlich berechtigt, über die Bestattungsart und die Einzelheiten der Trauerzeremonie frei zu entscheiden. Vorrang wird hierbei zunächst dem Willen des Ehegatten eingeräumt. Nur wenn der Verstorbene keinen Ehegatten hinterlässt, geht der Wille der Kinder dem der übrigen Verwandten und der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten vor. Bei der Wahl der Bestattungsart wird aber nicht nur über zukünftige Gestaltungsmöglichkeiten entschieden, vielmehr ist das Augenmerk auch auf die verschiedenen Grablaufzeiten und Ruhezeiten zu legen. Letztere sehen beispielsweise für Erdbestattungen 25 Jahre und für Aschen 20 Jahre vor. Grundlage für alle Angelegenheiten des Friedhofswesens, welche die städtischen Friedhöfe an der Lindener Straße sowie in den Ortsteilen Salzdahlum und Linden betreffen, ist die Friedhofssatzung der Stadt Wolfenbüttel. Darüber hinaus gilt für die Benutzung der städtischen Friedhöfe die entsprechende Gebührensatzung. Die Grabstätten werden unterschieden in Reihengrabstätten, Reihengrabstätten im Rasen (nur Hauptfriedhof und Friedhof Salzdahlum), Wahlgrabstätten, Erbgrabstätten (nur Lindener Straße), Urnenreihengrabstätten, Urnenreihengrabstätten im Rasen und Urnenwahlgrabstätten. Die Grabstellen unterscheiden sich hinsichtlich der Auswahlmöglichkeit in ihrer Lage auf dem Friedhof, der Möglichkeit bei der Ausgestaltung der einzelnen Grabstellen und dem Ausbau der Nebenanlagen. Auch die für die Durchführung der Bestattung erforderliche Grabfläche stellt ein wesentliches Unterscheidungskriterium dar. Dabei bietet eine Wahlgrabstelle gegenüber einer Reihenstelle sehr weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten, ihre Nebenanlagen sind am weitläufigsten ausgebaut und die Lage der Grabstelle kann von den Hinterbliebenen gewählt werden. Demgegenüber ist bei einer anonymen Grabstelle die Feststellung der genauen Grablage, zum Beispiel zum Zwecke der Andacht, für die Hinterbliebenen nicht möglich. Eine Besonderheit ist die Grabart „Reihenstelle mit Dauerbepflanzung“, bei der es sich um eine bepflanzte Reihenstelle handelt, deren Pflege über die gesamte Nutzungsdauer der Friedhofsträger übernimmt. Bestattungen Erd-, Feuer- & Naturbestattungen Erledigung sämtlicher Formalitäten 38319 Remlingen - Insel 1 - Tel. 05336/209 www.buchtenkirch-tischlerei-bestattungen.de

17 Die unterschiedlichen Bestattungsarten Erdbestattungen ✱ Allgemein Erdbestattungen dürfen nur in einem Sarg erfolgen. Die Ruhefrist bei Erdbestattungen beträgt 25 Jahre. ✱ Wahlgrabstelle Bei den Wahlgrabstätten kann die Lage der Grabstätte in den dafür ausgewiesenen Grabfeldern ausgesucht werden. Man erwirbt für die Ruhefrist von 25 Jahren ein Nutzungsrecht an der Grabstätte. Je nach Stelle kann ein Sarg und bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht für die Grabstätte kann verlängert werden. So kann eine Wahlgrabstätte zum Beispiel als Familiengrab über Generationen erhalten werden. Es ist auch möglich, eine mehrstellige Erbgrabstätte zu erwerben. Erbgrabstätten werden auf Friedhofsdauer vergeben. ✱ Reihengrabstelle Reihengrabstellen sind Grabstätten, die der Reihe nach vergeben werden. Die Ruhefrist beträgt 25 Jahre. Da nach Ablauf Reihengrabstellen mit Pflege Wahlgrabstelle Reihengrabstelle

Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner für den Friedhof Grabgestaltung & -pflege Das Team der Friedhofsverwaltung ist auch Ihr Ansprechpartner für • Informationen und Beratung zur Grabgestaltung und -pflege • Angebote zur Grabgestaltung und -pflege • Abschluss von Dauergrab-Pflegeverträgen Das Erscheinungsbild des Wolfenbütteler Friedhofs wird entscheidend durch die Gestaltung der Grabstätten bestimmt. Die Friedhofssatzung der Stadt Wolfenbüttel trifft dazu Regelungen hinsichtlich der Gestaltung der Grabstätten, die zwar individuell nach Ihren Wünschen erfolgen sollen, sich aber auch harmonisch in die Gesamtgestaltung des Friedhofs einfügen soll. Für die Gestaltung und Grabpflege stehen Ihnen neben dem Team der Friedhofsverwaltung auch die Friedhofsgärtnereien zur Verfügung. In welchem Umfang Sie von diesen Angeboten Gebrauch machen bestimmen Sie ganz nach Ihren Wünschen und Möglichkeiten. Das Team der Friedhofsverwaltung steht Ihnen unter den Rufnummern 05331 86-168 oder 05331 86-169 gerne zur Verfügung. Unter friedhof@wolfenbuettel.de können Sie auch eine E-Mail schicken. Lindener Straße 10 38300 Wolfenbüttel

19 Die unterschiedlichen Bestattungsarten der Ruhefrist eine Verlängerung der Nutzung nicht möglich ist, können zusätzliche Urnen nur in den ersten fünf Jahren beigesetzt werden (die Ruhefrist für Urnen beträgt 20 Jahre). Es können auch Reihenstellen – mit Pflege durch das Tiefbauamt Abt. Grünflächen / Friedhof über die gesamte Ruhefrist hinweg – erworben werden. ✱ Halbanonym Halbanonyme Erdbestattungen sind nur auf dem Hauptfriedhof in Wolfenbüttel und auf dem Friedhof in Salzdahlum möglich. Die Ruhefrist beträgt ebenfalls 25 Jahre. Die Grabstelle wird mit Rasen eingesät und durch das Tiefbauamt Grünflächen / Friedhof gepflegt. Es besteht die Möglichkeit, an einem vorab aufgestellten Gemeinschaftsdenkmal Namenstafeln (Anfertigung durch einen Steinmetz) anzubringen und an ausgewiesenen Stellen Grabschmuck niederzulegen. Feuerbestattung ✱ Allgemein Als Feuerbestattung bezeichnet man die Einäscherung des Verstorbenen im Sarg und spätere Beisetzung der Asche in einer Urne. Die Ruhefrist für Urnen beträgt 20 Jahre. ✱ Wahlgrabstelle Bei den Wahlgrabstätten kann die Lage der Grabstätte in den dafür ausgewiesenen Grabfeldern ausgesucht werden. Man erwirbt für die Ruhefrist von 20 Jahren ein Nutzungsrecht an der Grabstätte. Je nach Stelle können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht für die Grabstätte kann verlängert werden. So kann eine Wahlgrabstätte zum Beispiel als Familiengrab über Generationen erhalten werden. Halbanonyme Sargbestattung Urnenwahlgrabstellen

20 Die unterschiedlichen Bestattungsarten ✱ Reihengrabstelle Reihengrabstellen sind Grabstätten, die der Reihe nach vergeben werden. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre. Da nach Ablauf der Ruhefrist eine Verlängerung der Nutzung nicht möglich ist, können zusätzliche Urnen nicht beigesetzt werden. Zusätzlich ist es auch möglich, Reihenstellen – mit Pflege durch das Tiefbauamt Abt. Grünflächen / Friedhof über die gesamte Ruhefrist hinweg – zu erhalten. ✱ Urnenbaumgrabstelle Bei den Urnenbaumgrabstellen kann die Lage der Grabstätte unter einem dafür ausgewiesenen Baum ausgesucht werden, welcher vorab neu gepflanzt wurde. Die Grabstelle befindet sich in einer um den Baum liegende Baumscheibe, welche in Parzellen aufgeteilt ist. Sie wird mit Rasen eingesät und von dem Tiefbauamt Abt. Grünflächen / Friedhof gepflegt. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre. Das Nutzungsrecht für die Grabstätte kann nicht verlängert werden. ✱ Halbanonym Halbanonyme Beisetzungen von Urnen sind auf allen Friedhöfen in Wolfenbüttel möglich. Die Ruhefrist beträgt ebenfalls 20 Jahre. Die Grabstelle wird mit Rasen eingesät und durch das Tiefbauamt Abt. Grünflächen / Friedhof gepflegt. Es besteht die Möglichkeit, an einem vorab aufgestellten Gemeinschaftsdenkmal Namenstafeln (Anfertigung durch einen Steinmetz) anzubringen und an ausgewiesenen Stellen Grabschmuck niederzulegen. Auf dem Hauptfriedhof sind auch anonyme Beisetzungen von Urnen ohne Namenstafel möglich. Urnenreihengrabstellen mit Pflege Urnenbaumgrabstelle Halbanonyme Urnenbestattung

21 Grabherstellung und Grabpflege Grabherstellung und Grabpflege Nach der geltenden Friedhofssatzung können Sie die Bepflanzung der Grabstelle selbst vornehmen, von einer Friedhofsgärtnerei oder vom Tiefbauamt Abt. Grünflächen / Friedhof durchführen lassen. Hinsichtlich der Bepflanzungsmöglichkeiten und der entstehenden Kosten werden Sie entsprechend beraten. Die Gestaltung der Grabstätte soll der Umgebung angepasst werden und die Würde des Friedhofs wahren. Angrenzende Grabstätten dürfen nicht beeinträchtigt werden. Es gibt Grabstätten mit besonderen Gestaltungsvorschriften, die eingehalten werden müssen z. B. darf bei halb- und anonymen Gräbern, sowie auf Urnenbaumgrabstellen kein Blumenschmuck auf das Grab abgelegt werden. Es sei denn es sind Ablageplätze dafür vorgesehen. Über Möglichkeiten der Gestaltung und Bepflanzung beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Friedhofs gern, auch wenn Sie die Bepflanzung selbst vornehmen wollen. Der Zeitpunkt der ersten Herrichtung des Grabes sollte nicht zu früh erfolgen, da sich das Erdreich nach der Bestattung erst wieder setzen muss. Grabmal Welche Möglichkeiten für die Materialien und Gestaltung der Grabmale gegeben sind erfahren Sie von den Steinmetzbetrieben oder dem Personal des Friedhofs. Grabmale dürfen nur mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung aufgestellt werden. Sie müssen dauerhaft in einem verkehrssicheren Zustand gehalten werden. Die Standfestigkeit der Grabmale wird einmal jährlich durch die Mitarbeiter / -innen des Tiefbauamtes Abt. Grünflächen / Friedhof überprüft. Ist die Standsicherheit nicht mehr gegeben, sind die zur Unterhaltung der Grabstätte Verantwortlichen verpflichtet, sofort für Abhilfe zu sorgen. Dierk Zeising Steinmetz- und Steinbildhauermeister Doppelgrabanlagen • Einzelgrabanlagen • Urnengrabanlagen • Grabmale für Dauerpflegegräber Urnenbaumplatten • Bronzetafeln für Gemeinschaftsbegräbnisfelder • Nachbeschriftungen Bronzeschriften • Laternen und Vasen • Kiesarbeiten • Grabumgestaltung www.dierk-zeising.de Leipziger Str. 8 b • 38302 Wolfenbüttel • 05331 / 855266 Winnigstedter Str. 10 • 38170 Uehrde • 05332 / 1094

22 Verhalten auf dem Friedhof Der Friedhof ist ein Ort der Ruhe und Besinnung. Entsprechend der Würde des Ortes ist das Befahren des Friedhofes mit Fahrzeugen jeglicher Art (ausgenommen Rollstühle und Kinderwagen), Lärm, Verlassen der Wege, das Mitführen von Tieren (außer Blindenhunde) sowie das Anbieten von Waren und gewerblichen Dienstleistungen auf dem Friedhof untersagt. Friedhofssatzung und Gebühren Auskünfte zur Friedhofssatzung und den unterschiedlichen Gebührentatbeständen erteilen Ihnen gern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung. Historischer Grabstein mit Büste Kriegsgräber Erster Weltkrieg

23 Plan Plan Abteilung: 13a - Gräberfeld für sowjetische Kriegsgefangene - Hingerichtete Opfer der natio- nalsozialistischen Strafjustiz - Gedenkort NS-Justizopfer 13b - Gräberfeld sowjetischer Kriegsgefangenen 20 - Gräberfeld gefallener Soldaten des ersten Weltkrieges 27b - Opfer von Zwangsarbeit, Strafjustiz und Kriegsgefangen- schaft 28 - Wolfenbütteler Luftkriegsopfer Friedhof Lindener Straße

24 Winterbesteckung auf Wahlgrab GUT-GÜNSTIG-GEBRAUCHT Albert-Schweizer-Allee 1 – 38300 Wolfenbüttel Tel. 05 331 / 99 68 326 – eMail: 3g.aklein@gmail.com Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 11:00-18:00 Uhr Sa. 10:00-13:00 Uhr www.greune-steigert-wf.de 05331 90 41 04 info@greune-steigert-wf.de Nordring 71 * 38304 Wolfenbüttel Fax: 05331 90 41 06 * Mobil: 0170 33 15 068 VERKAUF Wir suchen DRINGEND Häuser und Wohnungen für vorgemerkte Kunden in Wolfenbüttel, Braunschweig und Gifhorn Ein STARKES Immobilienteam an IHRER Seite BEWERTEN BETREUEN BERATEN www.greune-steigert-wf.de 05331 90 41 04 info@greune-steigert-wf.de Nordring 71 * 38304 Wolfenbüttel Fax: 05331 90 41 06 * Mobil: 0170 33 15 068 VERKAUF Wir suchen DRINGEND Häuser und Wohnungen für vorgemerkte Kunden in Wolfenbüttel, Braunschweig und Gifhorn Ein STARKES Immobilienteam an IHRER Seite BEWERTEN BETREUEN BERATEN www.greu igert-wf.de 05331 90 41 04 info@ e-steigert-wf.de Nordring 71 * 38304 Wolfenbüttel Fax: 05331 90 41 06 * Mobil: 0170 33 15 068 VERKAUF Wir suchen DRINGEND Häuser und Wohnungen für vorgemerkte Kunden in Wolfenbüttel, Braunschweig und Gifhorn Ein STARKES Immobilienteam an IHRER Seite BEWERTEN BETREUEN BERATEN

Inserentenverzeichnis I MP R E S S UM in Zusammenarbeit mit: Stadt Wolfenbüttel Stadtmarkt 3 – 6 38300Wolfenbüttel Redaktion: Verantwortlich für den amtlichen Teil: Stadt Wolfenbüttel, Stadtmarkt 3 – 6, 38300Wolfenbüttel Verantwortlich für den Anzeigenteil: mediaprint infoverlag gmbh – Goran Petrasevic Angaben nach Art. 8 Abs. 3 BayPrG: Alleinige Gesellschafterin der mediaprint infoverlag gmbh ist die Media-Print Group GmbH, Paderborn Quellennachweis für Fotos/Abbildungen: Titel, Umschlagseite 2, Rückseite und alle Fotos, wenn nicht anders angegeben: © Stadt Wolfenbüttel 38300157 / 2. Auflage / 2022 Druck: wicher.print.medien.service (haftungsbeschränkt) Schloßstraße 8 07545 Gera Papier: Umschlag: 250 g Bilderdruck, dispersionslackiert Inhalt: 115 g, weiß, matt, chlor- und säurefrei Herausgeber: mediaprint infoverlag gmbh Lechstr. 2, 86415 Mering Registergericht Augsburg, HRB 27606 USt-IdNr.: DE 118515205 Geschäftsführung: Ulf Stornebel Tel.: 08233 384-0 Fax: 08233 384-247 info@mediaprint.info Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen in Print und Online sind – auch auszugsweise – nicht gestattet. Branche Seite Bestattungsinstitut • Stefan Buchtenkirch Bestattungen 16 • Mull Bestattungen 4 Blumen • Blütenzauber kreativ & mehr 9 Gärtnerei • Gärtnerei Dürkop 8 Grabgestaltung und -pflege • Stadt Wolfenbüttel 14, 15, 18 Haushaltsauflösung • Gut-Günstig-Gebraucht 24 Hotel • Hotel Forsthaus U2 Branche Seite Immobilien • Greune-Steigert Immobilien 24 Partyservice • Röber Gourmetmarkt 8 Rechtsanwalt + Notar • Sabine Kintea Rechtsanwältin und Notarin 10 Seniorenservice • Stadt Wolfenbüttel 2 Steinmetzbetrieb • Dierk Zeising Steinmetz Steinbildhauermeister 21 Taxiunternehmen • Altstadt-Taxi OHG 24 Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.total-lokal.de.

www.wolfenbuettel.de Denkmal für sowjetische Kriegsgefangene

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