Ein Leben lang zu Hause wohnen in Worms

20 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fach- kundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraumbera- ter können Sie sich einen Überblick über die Veränderungs- möglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der bauli- chen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefrei- heit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder über- haupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefreiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflegeversicherung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Förderprogramme und Bewilligungskriterien. Deshalb soll- ten Sie sich unbedingt vor Baubeginn nach einer Förderung durch Ihr Bundesland oder durch Ihre Kommune erkundigen. Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungsstelle des ISB-Förderprogramms, Telefon: 06131 6172-1991 oder auf www.isb.rlp.de un ter „Bauen & Wohnen“. Programme Leistungen Quellenverweis/Bemerkung/ weitere Informationen Wohnraumförderung – ISB-Darlehen Modernisierung von Mietwohnungen Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Modernisierung von bestehendem Mietwohn- raum für Haushalte. Gefördert werden u. a. Baumaßnahmen für ein barrierefreies Woh- nen, Modernisierungsmaßnahmen zur Ver- besserung der allgemeinen Wohnverhältnisse. Die Förderung erfolgt als Darlehen und als Tilgungszuschuss. Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Löwenhofstraße 1 55116 Mainz Telefon: 06131 6172-1991 Telefax: 06131 6172-1899 E-Mail: wohnraum@isb.rlp.de http://isb.rlp.de/de/wohnraum Wohnraumförderung – ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzter Wohnraum Das Land Rheinland-Pfalz und die Inves- titions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützen die Modernisierung und Instandsetzung von bestehendem, selbst genutztem Wohneigentum für Haushalte. Gefördert werden u. a. bauliche Maßnahmen für barrierefreies Wohnen, Baumaßnahmen zur dauerhaften Verbesserung der allgemei- nen Wohnverhältnisse. Die Förderung erfolgt als Darlehen. Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Löwenhofstraße 1 55116 Mainz Telefon: 06131 6172-1991 Telefax: 06131 6172-1899 E-Mail: wohnraum@isb.rlp.de http://isb.rlp.de/de/wohnraum Antragsformulare können im Internet abgerufen werden. © pixabay.com

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