Ein Leben lang zu Hause wohnen in Worms

26 Hilfe und Unterstützung Pflegegrade und Leistungen Der Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 im Detail Am 1. Januar 2017 wurde der neue Pflegebedürftigkeits- begriff eingeführt. Dies bedeutet eine andere Bewertung der Pflegebedürftigkeit und eine andere Einstufung in Pflegegrade. Wurden bisher nur körperliche Beeinträchtigungen für die Feststellung von Pflegebedürftigkeit bewertet, werden nun alle für Pflegebedürftigkeit relevanten Aspekte berücksich- tigt. Dabei ist es also gleichgültig, ob körperliche, psychische oder kognitive Beeinträchtigungen vorliegen. Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt? Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dabei wird vor allem beurteilt, wie selbstständig die betrof- fene Person noch ist. Diese Selbstständigkeit wird in folgenden Bereichen beurteilt: ~ ~ Mobilität ~ ~ Kognitive und kommunikative Fähigkeiten ~ ~ Verhaltensweisen und psychische Problemlagen ~ ~ Selbstversorgung ~ ~ Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen ~ ~ Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Die Überleitung in die Pflegegrade Das bisherige System der Pflegestufen wird in fünf Pflege- grade überführt. Die Überleitung erfolgt automatisch. Bei Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen gilt die Regel „+1“ In Pflegestufen bis 2016 In Pflegegraden seit 2017 0 1 I 2 II 3 III 4 III (Härtefall) 5 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Bei Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz gilt die Regel „+2“ In Pflegestufen bis 2016 In Pflegegraden seit 2017 1 0 2 I 3 II 4 III 5 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit © colourbox.de © Gina Sanders – Fotolia

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