Aktiv älter werden in der Nibelungenstadt Worms

27 Rund um das Thema Pflege wird unterschieden zwischen technischen Pflegehilfsmitteln (z. B. Pflegebetten, Lagerungshilfen, Notrufsysteme) und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (z. B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, saugende Bettschutzeinlagen). Technische Pflegehilfsmittel werden meist leihweise und damit zuzahlungsfrei zur Verfügung gestellt. Bei Verbrauchsprodukten übernehmen die Pflegekassen die Kosten bis zu 40 Euro pro Monat. Wohnungsanpassung Die Pflege zu Hause kann durch bauliche Maßnahmen erleichtert werden. Dazu gehören zum Beispiel Türverbreiterungen oder fest installierte Rampen und Treppenlifter, aber auch der pflegegerechte Umbau des Badezimmers. Auf Entlastungsbetrag Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5) in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden und zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung. Er kann verwendet werden für die Tages- und Nachtpflege, für die Kurzzeitpflege oder für Leistungen ambulanter Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht für Leistungen im Bereich der Selbstversorgung). Außerdem kann er für Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, die nach Landesrecht anerkannt sind. Diese sollen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige unterstützen, zum Beispiel um eine Betreuung im Alltag sicherzustellen oder zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags. Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson Ist die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus einem anderen Grund vorübergehend verhindert, erstattet die Pflegekasse in den Pflegegraden 2 bis 5 die Kosten für eine Ersatzpflege für maximal sechs Wochen je Kalenderjahr und bis zu einem Betrag von 1.612 Euro. Außerdem wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht allerdings erst, wenn der Pflegebedürftige zuvor sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt worden ist. Pflegehilfsmittel Ab Pflegegrad 1 haben Sie einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die zur Erleichterung der Pflege beitragen. Dabei © Robert Kneschke – Fotolia

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