Aktiv älter werden in der Nibelungenstadt Worms

29 Rund um das Thema Pflege Teilstationäre Pflege monatlich bis zu Pflegegrad 1: – Pflegegrad 2: 689 Euro Pflegegrad 3: 1.298 Euro Pflegegrad 4: 1.612 Euro Pflegegrad 5: 1.995 Euro Tagespflege- und Tagesbetreuungseinrichtungen Arbeiter-Samariter-Bund Tagespflegeeinrichtung Eichendorffstr. 1, 67549 Worms 44 06241 97879-45 33 06241 97879-99 ÖÖ tagespflege@asb-worms.de ÇÇ www.asb-worms.de Caritas Worms Tagespflege St. Josef Am Wolfsgraben 8, 67547 Worms 44 06241 4838333 ÖÖ 06241 46261 ÖÖ altenhilfe@cariserv.de ÇÇ www.caritas-worms.de Tagespflege Kuttler Brauereistr. 16, 67549 Worms 44 06241 9702693 ÖÖ info@kuttler-pflege.de ÇÇ www.kuttler-pflege.de Antrag kann dafür bei Pflegegrad 1 bis 5 bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen gezahlt werden. Ein Zuschuss ist erneut möglich, wenn die Pflegesituation sich so verändert, dass weitere Maßnahmen notwendig sind. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen (z. B. in einer Pflegewohngemeinschaft), ist der Zuschuss auf insgesamt 16.000 Euro begrenzt. Pflegewohngemeinschaften Alternativ zu einem Pflegeheim können Pflegebedürftige auch in ambulant betreuten Wohngruppen wohnen. Wenn Pflegewohngemeinschaften bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, leistet die Pflegeversicherung ab Pflegegrad 1 einen monatlichen Zuschuss von 214 Euro. Hiervon können die WG-Mitglieder eine Präsenzkraft bezahlen, die sie unterstützt. Teilstationäre Tagespflege Die teilstationäre Pflege bietet sowohl eine Alternative zum Pflegeheim als auch eine wertvolle Ergänzung zur ambulanten Pflege. In der Tagespflegeeinrichtung werden Pflegebedürftige tagsüber betreut und versorgt. Bei Bedarf wird ein Fahrdienst organisiert, der den Tagesgast morgens abholt und abends wieder nach Hause bringt. Die Pflegeversicherung übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen, die Kosten für die soziale Betreuung, die Kosten der in der Einrichtung notwendigen medizinischen Behandlungspflege sowie die Beförderungskosten bis zu einem Höchstbetrag je nach Pflegegrad. Neben den teilstationären Leistungen können ambulante Pflegesachleistungen und/oder Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.

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