Aktiv älter werden in der Nibelungenstadt Worms

33 Rund um das Thema Pflege diese Zeit ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen. Der Anspruch auf Freistellung besteht nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten. Familienpflegezeit bis zu 24 Monate Wer über einen längeren Zeitraum die häusliche Pflege eines nahen Angehörigen übernimmt, kann sich für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden teilweise freistellen lassen und auf Antrag auch das staatliche Darlehen erhalten. Dieser Freistellungsanspruch besteht nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten. Ausführliche Informationen bietet das Internetportal „Wege zur Pflege“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter ÇÇ www.wege-zur-pflege.de Kurzzeitige Arbeitsverhinderung Beschäftigte haben das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um in einer akuten Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Sofern der Arbeitgeber nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist, kann ein auf bis zu 10 Tage begrenztes „Pflegeunterstützungsgeld“ beansprucht werden. Diese Lohnersatzleistung ist unverzüglich bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person zu beantragen. Pflegezeit Um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen, haben Beschäftigte das Recht, bis zu 6 Monate die Arbeitszeit zu reduzieren oder ganz auszusetzen. Zur Begleitung eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase kann eine Auszeit bis zu 3 Monate vollständig oder teilweise genommen werden. Um die Einkommensverluste abzufedern, kann der Beschäftigte für © Photographee.eu - stock.adobe.com

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