Aktiv älter werden in der Nibelungenstadt Worms

49 Gesetzliche Leistungen und Vergünstigungen Berechnung in jedem Einzelfall erfolgt. Notwendige Unterlagen sind u. a. Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbescheinigung sowie Kontoauszüge. Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen. Wohngeld (Mietzuschuss, Lastenzuschuss) Wohngeld wird gewährt als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung und als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Ob Wohngeld gewährt werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienglieder, der Höhe des Gesamteinkommens, der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung usw. Wohngeld kann nur erhalten, wer die Miete tatsächlich zahlt und die Wohnung auch tatsächlich nutzt. Dies muss nachgewiesen werden. Nicht wohngeldberechtigt sind alleinstehende Wehrpflichtige für die Dauer des Grundwehrdienstes. Ebenso Haushalte, denen ausschließlich Personen angehören, die ~~ die Kosten der Bestattung unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen sind. Verpflichtet im Sinne der Sozialhilfe sind beispielsweise Erben des Verstorbenen und nachrangig gemäß dem bürgerlichen Unterhaltsrecht insbesondere Ehepartner oder Lebenspartner und Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder). Eine Vorsprache ist nach Terminvereinbarung möglich. Grundsicherung Wenn das vorhandene Einkommen nicht ausreichend ist, um den Lebensunterhalt sicherzustellen und Sie entweder im Rentenalter oder dauerhaft/befristet erwerbsgemindert sind, besteht unter Umständen nach dem Sozialgesetzbuch XII die Möglichkeit, Leistungen der Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt zu erhalten. Die Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst u. a. ~~ den für die Leistungsberechtigte/den Leistungsberechtigten maßgebenden Regelsatz, ~~ die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, ~~ gegebenenfalls anfallende Mehrbedarfe (zum Beispiel bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G) ~~ gegebenenfalls anfallende Kranken- und Pflegeversiche- rungsbeiträge Die Höhe der Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt kann vorab nicht abgeschätzt werden, da eine individuelle

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