Aktiv älter werden in der Nibelungenstadt Worms

60 Vorsorge Vorsorgevollmacht Die Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Instrument der privaten und selbstbestimmten Vorsorge und kann in der Regel die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung überflüssig machen. Sie bevollmächtigen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, im Bedarfsfall Ihre Angelegenheiten für Sie zu regeln. In der Vollmacht halten Sie fest, welche Angelegenheiten Sie Ihrer Vertrauensperson im Einzelnen übertragen. Dabei können Sie sich von Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen leiten lassen und Anweisungen geben, in welcher Art und Weise bestimmte Angelegenheiten erledigt werden sollen. Es ist zweckmäßig, Es ist ratsam, für das Alter bestimmte rechtliche Angelegenheiten zu regeln. Für Sie persönlich und im Interesse Ihrer Angehörigen sollten Sie rechtzeitig dazu Vorsorge treffen. Wir geben Ihnen einige nützliche Ratschläge. Unfälle, Behinderung oder Erkrankung können dazu führen, dass man wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung haben Ehegatten untereinander und Kinder gegenüber ihren Eltern kein automatisches gesetzliches Vertretungsrecht. Damit im Falle eines Falles die für Sie notwendigen rechtsverbindlichen Entscheidungen getroffen werden können, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Rechtliche Betreuung Das Betreuungsrecht sorgt dafür, dass für eine hilfsbedürftige volljährige Person ein rechtlicher Betreuer als gesetzlicher Vertreter bestellt wird, wenn sie aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Zuständig für die Anordnung einer Betreuung ist das Amtsgericht Worms – Betreuungsgericht. Hier können Betroffene selbst einen Antrag stellen oder Dritte die Einrichtung einer Betreuung anregen. Vorrangig werden Personen bestellt, die den Betroffenen persönlich nahestehen und geeignet sind. Die Betroffenen erhalten ausschließlich in den Bereichen eine rechtliche Vertretung, die sie selbst nicht mehr bewältigen können. Die Aufgabenkreise eines Betreuers werden im gerichtlichen Verfahren festgelegt und können beispielsweise Wohnungs- und Vermögensangelegenheiten, Gesundheitssorge oder die Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden sein. © Andreas Ernst - stock.adobe.com

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