Aktiv älter werden in der Nibelungenstadt Worms

63 Vorsorge Auf Wunsch übernimmt ein beauftragtes Bestattungsinstitut alle Formalitäten. Ein vorgefundenes Testament sollte unverzüglich dem Nachlassgericht (Amtsgericht) übergeben werden. Die Bestattungsinstitute in Worms sind unter den im Telefonbuch angegebenen Telefonnummern Tag und Nacht zu erreichen. Ansprechpartner: Stadtverwaltung Worms 3.04 Standesamt Marktplatz 2, 67547 Worms 44 06241 853-3401 ÖÖ standesamt@worms.de ÇÇ www.worms.de/neu-de/buerger-unterstuetzen/ buergerdienste/standesamt/ Integrationsbetrieb Friedhof Bestattungswesen Eckenbertstraße 114, 67549 Worms 44 06241 853 6082 44 06241 853 6084 ÖÖ friedhof@worms.de ÇÇ www.worms.de/neu-de/buergerservice/gesellschaft. php?id=59fad927c1edd1.45452627 Gemeinschaftliches Testament Ehegatten können auch ein gemeinschaftliches öffentliches oder eigenhändiges Testament errichten. Auskünfte erteilen alle Rechtsanwalts- und Notarkanzleien in Worms. Todesfall Bei einem Todesfall müssen eine Reihe von Formalitäten erledigt werden: ~~ Wenn der Tod zu Hause eintritt, muss ein Arzt benachrichtigt werden, der den Tod feststellt und einen Totenschein ausstellt. ~~ Tritt der Tod in einem Krankenhaus oder Seniorenheim ein, ist der Totenschein bei der Verwaltung hinterlegt. Auf Ihren Wunsch kommt der zuständige Pfarrer zur Aussegnung. ~~ Der Sterbefall ist spätestens am dritten Werktag nach dem Todestag beim Standesamt anzuzeigen. Für die Beurkundung müssen dort vorgelegt werden: 1) die Todesbescheinigung des Arztes 2) die beglaubigte Abschrift des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters, ggf. mit Eintrag über die Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft 3) die Geburtsurkunde, sofern keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand 4) ein Nachweis über den letzten Wohnsitz bzw. bei einem Wohnsitz außerhalb Worms eine Meldebescheinigung. Danach muss die Beerdigung, unter Vorlage der Sterbeurkunde, bei dem Friedhofsbetrieb, Abteilung Bestattungswesen, angemeldet werden. Bei diesem Amt wird eine Grabstätte zugewiesen bzw. kann eine erworben werden. © stylefoto24 - stock.adobe.com

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